Mindestbesteuerung multinationaler Unternehmensgruppen
Die Eidgenössische Steuerverwaltung (ESTV) informiert zur Anwendung der administrativen Leitlinie zu Artikel 9.1 der GloBE-Mustervorschriften (13.01.2025) im Rahmen der Mindestbesteuerung grosser multinationaler Gruppen.
- Die Leitlinie und die darin festgelegte Grace Period Limitation gelten bis auf Weiteres nach geltendem Recht, vorbehaltlich einer allfälligen Anpassung der Mindeststeuerverordnung (MindStV) durch den Bundesrat.
- Betroffene Unternehmen müssen die Deklaration in den Ergänzungssteuererklärungen entsprechend den Vorgaben der ESTV vornehmen.
Die ESTV reagiert damit auf zwei angenommene gleichlautende Motionen.
Weiterführende Informationen / Linktipps
Medienmitteilung
Mindestbesteuerung
- Verordnung über die Mindestbesteuerung grosser Unternehmensgruppen (Mindestbesteuerungsverordnung): Anpassung per 01.01.2025
- OECD/G20-Mindestbesteuerung: Kurzfristig eingeführt auf den 01.01.2024
- BR konkretisiert Umsetzung der OECD/G20-Mindestbesteuerung
- OECD/G20-Mindestbesteuerung: BR eröffnet Vernehmlassung
Unternehmenssteuern
Quelle
LawMedia Redaktionsteam