Summary
Angesichts der anhaltenden konjunkturellen Schwächephase und der geopolitischen Spannungen plant das Eidgenössische Departement für Wirtschaft, Bildung und Forschung (WBF), die maximale Bezugsdauer für Kurzarbeitsentschädigung (KAE) über den Juli 2026 hinaus bei 24 Monaten zu belassen. Ein entsprechender Antrag an den Bundesrat soll noch vor dem Sommer 2026 erfolgen.
Die wirtschaftlichen Aussichten für die Schweizer Industrie bleiben getrübt. Um den Unternehmen in einem schwierigen Marktumfeld Planungssicherheit zu geben und Entlassungen zu vermeiden, bereitet das WBF derzeit die rechtlichen Grundlagen für eine Fortführung der verlängerten Kurzarbeit vor.
Rechtliche Grundlage: Dringliche Gesetzesrevision
Bereits im September 2025 hatte das Parlament eine dringliche Revision des Arbeitslosenversicherungsgesetzes (AVIG) verabschiedet. Diese Revision ermächtigt den Bundesrat seither, die Höchstbezugsdauer für KAE temporär auf bis zu 24 Monate anzuheben.
Von dieser Kompetenz machte die Landesregierung bereits Gebrauch:
- Die aktuelle Regelung, welche die Höchstdauer auf 24 Monate festsetzt,
- ist jedoch bis zum 31. Juli 2026 befristet.
Damit betroffene Betriebe auch nach diesem Datum weiterhin Anspruch auf die volle Bezugsdauer haben, ist nun eine Anpassung auf Verordnungsebene notwendig.
Voraussetzung für diesen Schritt ist gemäss den gesetzlichen Vorgaben,
- dass die Aussichten auf dem Arbeitsmarkt für die kommenden zwölf Monate keine wesentliche Besserung erwarten lassen.
Konjunktureller Gegenwind und steigende Arbeitslosigkeit
Die wirtschaftlichen Rahmenbedingungen sind nach wie vor herausfordernd:
- Insbesondere der Krieg im Nahen und Mittleren Osten
- sowie die schwache globale Industriekonjunktur belasten die exportorientierte Schweizer Wirtschaft.
Die Expertengruppe Konjunkturprognosen des Bundes rechnet in ihrer jüngsten Prognose vom 18. März 2026 damit, dass
- die Arbeitslosenquote im Jahresdurchschnitt 2026 auf 3,0 % ansteigen wird.
Vor diesem Hintergrund dient die KAE als zentrales Instrument, um den Unternehmen Zeit für die Erschliessung neuer Geschäftsfelder und die Anpassung an die veränderten Marktbedingungen zu geben.
Unveränderte Anspruchsvoraussetzungen
- Trotz der geplanten Verlängerung der Bezugsdauer bleiben die übrigen gesetzlichen Voraussetzungen für den Erhalt von KAE bestehen.
- Jedes Gesuch wird durch die zuständigen Stellen einzeln geprüft.
- Ein Anspruch besteht nur, wenn der Arbeitsausfall anrechenbar ist und die betrieblichen Voraussetzungen vollumfänglich erfüllt sind.
Das Staatssekretariat für Wirtschaft (SECO) überwacht die wirtschaftliche Entwicklung weiterhin, um bei Bedarf weitere Massnahmen prüfen zu können
Weiterführende Informationen / Linktipps
Bezugsdauer Kurzarbeitsentschädigung
- Kurzarbeitsentschädigung (KAE): Bundesrat erhöht Höchstbezugsdauer ab 01.11.2025 auf 24 Monate
- Bundesrat verlängert maximale Bezugsdauer der Kurzarbeitsentschädigung auf 18 Monate
- Kurzarbeitsentschädigung (KAE): Bundesrat verlängert Höchstbezugsdauer von 12 auf 18 Monate
- Kurzarbeitsentschädigung (KAE): Verlängerung der Höchstbezugsdauer von 12 auf 18 Monate
Kurzarbeit / Kurzareitsentschädigung (KAE)
Covid-19-Kredite und Kurzarbeitsentschädigung
Quelle
LawMedia Redaktionsteam