Summary
Der Bundesrat zieht eine positive Bilanz zur 2021 eingeführten einjährigen Lernphase für junge Fahrschüler. Ein Evaluations-Bericht belegt:
- eine höhere Verkehrssicherheit
- und bessere Prüfungsergebnisse.
Die Regelung, den Lernfahrausweis bereits mit 17 Jahren zu erteilen, bleibt unverändert bestehen.
Einleitung
An seiner Sitzung vom 1. April 2026 hat der Bundesrat den Evaluationsbericht des Bundesamtes für Strassen (ASTRA) zur revidierten Fahrausbildung zur Kenntnis genommen. Die Untersuchung bestätigt, dass die obligatorische Lernphase für unter 20-Jährige die Sicherheit auf Schweizer Strassen nachhaltig erhöht hat.
Die geltende Regelung
Seit 2021 gilt: Wer den Lernfahrausweis vor dem 20. Geburtstag erwirbt, muss eine zwölfmonatige begleitete Lernphase durchlaufen. Um den definitiven Führerausweis dennoch mit 18 Jahren zu ermöglichen, wurde das Mindestalter für den Lernfahrausweis auf 17 Jahre gesenkt. Ziel ist eine fundierte Fahrroutine vor der Prüfung.
Positive Sicherheitsbilanz
Die Auswertung des ASTRA zeigt deutliche Erfolge der Neuregelung:
- Weniger Unfälle: Die Unfallrate bei Neulenkenden sank im ersten Jahr nach der Prüfung signifikant.
- Höhere Erfolgsquoten: Fahrschüler bestehen die praktische Prüfung häufiger beim ersten Versuch.
- Gesteigerte Regeltreue: Die Anzahl der Führerausweisentzüge kurz nach dem Erwerb ist rückläufig.
Kein Anpassungsbedarf
Aufgrund der positiven Ergebnisse sieht der Bundesrat keinen Anlass für Änderungen. Die einjährige Vorbereitungszeit hat das frühere System, bei dem Volljährige ohne zeitliche Mindestvorgabe zur Prüfung antreten konnten, erfolgreich abgelöst.
Fazit
Die Kopplung des Lernfahralters (17 Jahre) an eine einjährige Begleitphase hat sich als wirksames Instrument zur Unfallprävention erwiesen. Die Reform erreicht ihre Ziele und sorgt für einen sichereren Einstieg von Junglenkern in den Strassenverkehr.
Weiterführende Informationen
Medienmitteilung
- Führerausweis: Bundesrat bestätigt Lernfahrten ab 17 Jahren | news.admin.ch
Führerausweis ab 17 Jahren / Führerausweis auf Probe
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Quelle
LawMedia Redaktionsteam
Bildquelle: Eigene Darstellung mit AI generiert