Der Bundesrat hat an seiner Sitzung vom 15.01.2026 die Botschaft zur Fortführung des Mehrwertsteuer-Sondersatzes für Beherbergungsleistungen verabschiedet. Er setzt damit einen Auftrag des Parlaments um, verzichtet jedoch aufgrund einer abweichenden Beurteilung der wirtschaftlichen Notwendigkeit auf einen eigenen Antrag auf Zustimmung.
Seit 1996 erlaubt die Bundesverfassung dem Parlament, für Beherbergungsleistungen einen Steuersatz festzulegen, der zwischen dem reduzierten Satz und dem Normalsatz liegt. Aktuell beläuft sich dieser Sondersatz auf 3,8 Prozent und ist bis Ende 2027 befristet.
Verlängerung bis Ende 2035 vorgesehen
Die vorliegende Botschaft basiert auf der parlamentarischen Motion 24.3635 «MWST-Sondersatz Planungssicherheit für den Tourismus». Diese fordert eine Weiterführung des reduzierten Satzes über das Jahr 2027 hinaus.
Finanzielle Auswirkungen und Haltung des Bundesrates
Die Fortführung des Sondersatzes führt ab dem Jahr 2028 zu geschätzten Mindereinnahmen für den Bundeshaushalt von rund 300 Millionen Franken pro Jahr.
Der Bundesrat hält in seiner Mitteilung fest, dass er die wirtschaftliche Bedeutung des Tourismus anerkennt. Dennoch vertritt er die Ansicht, dass die aktuelle wirtschaftliche Lage der Beherbergungsbranche eine weitere Subventionierung nicht mehr rechtfertigt, da die Branche in den vergangenen Jahren Rekordzahlen verzeichnet habe.
Beilagen
- Botschaft zum Mehrwertsteuer-Sondersatz für Beherbergungsleistungen (PDF)
- Gesetzesentwurf zum Mehrwertsteuer-Sondersatz für Beherbergungsleistungen (PDF)
- Ergebnisbericht aus der Vernehmlassung zum Mehrwertsteuer-Sondersatz für Beherbergungsleistungen (PDF)
Weiterführende Informationen
Medienmitteilung
Mehrwertsteuern
- Mehrwertsteuern
- Ralf Imstepf / Anick Baumann / Sabrina Leonardi: Mehrwertsteuer IN A NUTSHELL
- MWST: Plattformbesteuerung auf elektronische Dienstleistungen + Anpassung Besteuerung von Leistungskombinationen
Beherbergungen
Quelle
LawMedia Redaktionsteam