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Sozialversicherungsrecht / Unternehmenssteuern (MWST)

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NR-Kommission SGK will 13. AHV-Rente allein mit MWST finanzieren

Bisheriger Zwischenstand: Erhöhung Lohnbeiträge für «Dreizehnten» um 0,3 % (anstatt 0,4 %) + MWST um 0,4 % (anstatt 0,5 %)

Datum:
23.04.2026
Rubrik:
Gesetzgebung
Rechtsgebiet:
Sozialversicherungsrecht, Mehrwertsteuern, Unternehmenssteuern
Thema:
Vorhaben NR-Kommission SGK - 13. AHV-Rente allein mit MWST finanzieren
Stichworte:
13. AHV-Rente, AHV-Rente, Altersvorsorge, Finanzierung, Kommission für soziale Sicherheit und Gesundheit, LAWNEWSwealth LAWNEWSwork, Mehrwertsteuer, MWST, Nationalrat, Rentensystem, SGK, Vorsorge, Zusatzrente
Autor:
LawMedia Redaktion
Verlag:
LAWMEDIA AG

Summary

Die Art, wie die 13. AHV-Rente finanziert werden soll, ist nach wie vor offen.

Die «Kommission für soziale Sicherheit und Gesundheit (SGK)» des Nationalrats

  • möchte
    • die Zusatzrente allein aus der Mehrwertsteuer (MWST) finanzieren, und
  • lanciert hiezu
    • einen neuen Vorschlag.

Der Ständerat (SR) votierte bisher auf

  • Mehrwertsteuer und
  • Lohnbeiträge.

Weniger Erhöhung, aber für längere Zeit

Die «SGK» beantragt neu

  • eine länger – d.h. bis Ende 2033 – befristete MWST-Erhöhung um noch 0,5 Prozentpunkte;
  • ein Verzicht, den reduzierten Satz für Güter und Dienstleistungen des täglichen Bedarfs – wie etwa Nahrungsmittel – zu erhöhen.

Ständerat: Erhöhung Lohnbeiträge + MWST

Der Ständerat (SR) will eine Mischfinanzierung des «Dreizehnten» für AHV-Rentner,

  • mit einer Erhöhung der Mehrwertsteuer (MWST) und
  • höheren Lohnbeiträgen.

Nach Ansicht der «SGK» des Nationalrats würde dieser Vorschlag zu stark belasten:

  • die Erwerbstätigen und
  • die Unternehmen.

Im März 2026 beschloss der Ständerat (SR), zu erhöhen:

  • die Lohnbeiträge für den «Dreizehnten» der AHV
    • um noch 0,3 % statt 0,4 %

und

  • die Mehrwertsteuer (MWST)
    • um 0,4 % statt 0,5 %.

Er berücksichtigte damit die aktuell guten Ergebnisse des AHV-Ausgleichsfonds.

Weiteres Vorgehen

In der Sommersession 2026 wird sich der Nationalrat (NR) mit der Vorlage befassen.

Gemäss Angaben der SGK, plant er die Finanzierung der 13. AHV-Rente im Juni 2026 zu bereinigen.

Übersicht mit KI

Ab dem 1. Januar 2026 wird eine 13. AHV-Monatsrente für Altersrentner eingeführt, die laut law.ch durch Erhöhung der Lohnbeiträge (ca. 0.8 Prozentpunkte) oder Mehrwertsteuer finanziert werden soll. Die Mehrkosten belaufen sich bis 2030 auf geschätzte 4,7 Mrd. CHF jährlich, wobei der Bundesrat eine nachhaltige Finanzierung ab 2026 sicherstellen will.

Kernpunkte der 13. AHV-Rente & Refinanzierung:

  • Einführung: Ab 2026, erstmalige Auszahlung im Dezember 2026.
  • Anspruch: Nur für Altersrenten der AHV, nicht für Hinterlassenen- oder Invalidenrenten.
  • Finanzierungsvarianten (Vernehmlassung): Der Bundesrat prüft eine Erhöhung der Lohnbeiträge um 0.8 Prozentpunkte sowie weitere Optionen wie die Erhöhung der Mehrwertsteuer, um die jährlichen Mehrkosten von über 4 Mrd. CHF zu decken.
  • Notwendigkeit: Ohne Zusatzfinanzierung wäre das Umlageergebnis der AHV ab 2026 negativ. 

Quelle: LAW.CH®

Quelle

LawMedia Redaktionsteam

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