Raphael Steuerwald
Die Erben des überschuldeten Nachlasses
Handlungsmöglichkeiten bei überschuldeten Nachlässen mit Schwerpunkt auf Haftung und Ansprüche bei Ausschlagung aller provisorischen Erben
Zürich + Genf 2025
82 Seiten
Schulthess Juristische Medien AG
CHF 67.00
ISBN 978-3-7255-9384-2
Buchart
Kartoniert, Paperback
Impulse zur praxisorientierten Rechtswissenschaft, Reihen-Nr. 116
Inhalt / Rezension
Der Dissertant Raphael Steuerwald hat ein aktuelles Dissertationsthema ausgewählt. Er befasst sich mit der «Schattenseite» des Erbrechts.
Die Ausschlagung der Nachlässe ist – wie in den amtlichen Publikationsorganen festzustellen ist – im steten Zunehmen begriffen.
Im Schweizerischen Handelsamtsblatt (SHAB) werden die «Konkurspublikationen/Schuldenrufe ausgeschlagener Erbschaften» veröffentlicht. Es ist den vergangenen Jahren ein markanter «Ausschlagungs-Anstieg» festzustellen.
Das Thema des überschuldeten Nachlasses und seiner Abwicklung hat
- theoretische Aspekte und
- praktische Auswirkungen,
- wobei die Frage der «Nachlassüberschuldung» erst nach der Ausschlagung und seiner konkursamtlichen Abwicklung bestimmbar ist;
- als Alternative kann sich die «Amtliche Liquidation» anbieten.
Zunächst zum theoretischen Aspekt der Nachlassliquidationen durch Ausschlagungen,
- nämlich den überschuldeten Nachlässen
- welche den erbrechtlichen Bestimmungen unterstehen.
In der Regel werden überschuldete Nachlässe
- von allen provisorischen Erben ausgeschlagen und
- in der Folge konkursamtlich liquidiert
- sofern und soweit das Nachlasskonkursverfahren nicht mangels Aktiven eingestellt wird.
Diese Publikation
- soll (weitere) mögliche Handlungsoptionen
- der provisorischen Erben in Bezug auf die Gestaltung ihrer Rechtsbeziehung zum überschuldeten Nachlass aufzeigen
- und
- untersucht,
- ob die erbrechtliche Ausschlagung hinsichtlich der Haftung sowie
- der Ansprüche der Ausschlagenden tatsächlich dem «Alles-oder-nichts-Prinzip» folgt.
Zur adäquaten Beantwortung dieser Fragestellung
- erfolgt
- eine Analyse aus
- erb-,
- betreibungs-,
- öffentlich- und
- strafrechtlicher Perspektive
- ein Seitenblick
- auf die Wohnungsräumung des Erblassers.
- eine Analyse aus
Das Schnittstellen-Werk lässt sich für das Nachschlagen einfach erschliessen.
Das Werk ist kurz und bündig.
Anmerkung der www.law.ch-Redaktion:
Hinter vielen «Nachlasskonkursen» steckt zwar zunächst die Entfremdung vom Verstorbenen, die Unkenntnis seiner Vermögenslage und die Gefahr der Annahme eines überschuldeten Nachlasses durch Einmischung. Die potentiellen Erben möchten nicht für die Schulden des Verstorbenen einstehen, sodass sich in solchen Fällen zunächst die Ausschlagung des Nachlasses anbietet. Die Ausschlagung erfolgt damit vor Kenntnis des «Nachlassliquidationsergebnisses». Erst die durchgeführte «Nachlassliquidation» offenbart, ob der Nachlass überschuldet war oder nicht. War der Nachlass nicht überschuldet und daher ein «Liquidationsüberschuss» im Nachlasskonkurs entstanden, hat die Konkursverwaltung diesen den Erben auszuzahlen.
Diese Art der Nachlassabwicklung, d.h. Ausschlagung aller Erben und die Auslieferung eines «Liquidationsüberschusses» in Franken und Rappen nach erfolgter Konkursverfahrensdurchführung durch die Konkursverwaltung an die Erben, hat sich mittlerweile herumgesprochen. – In Fachkreisen gilt dies – wegen des Sozialtarifs der Konkursämter – als günstigste Erbteilung.
Vgl. dazu ferner:
- Ueberschussüberlassung an die Berechtigten
- «Wussten Sie…?» …dass wer die Erbschaft ausschlägt, einen Liquidationsüberschuss dennoch erhält?
Demgegenüber schrieb der Dissertant beim «Anspruch auf den Liquidationsüberschuss (Art. 573 Abs. 2 ZGB)», N 62, S. 43, einzig:
«Bei überschuldeten Nachlässen ist ein Liquidationsüberschuss denkbar, sofern die Überschuldung des Nachlasses fälschlicherweise vermutet wurde. …»
Nicht falsch, aber wenig informativ.
Inhaltsübersicht
Inhaltsverzeichnis
Literaturverzeichnis
Materialienverzeichnis
Abkürzungsverzeichnis
Einleitung
- Problemstellung
- Vorgehensweise
- Ausgrenzung
I. Der überschuldete Nachlass und die provisorischen Erben
- Ausgangslage: Der überschuldete Nachlass
- Der Nachlass im ZGB
- Die Überschuldung des Nachlasses
- Handlungsmöglichkeit der Erben bei überschuldeten Nachlässen
- Die definitive Annahme
- Begriff
- Folgen und Risiken
- Gründe für eine definitive Annahme eines überschuldeten Nachlasses
- Aufnahme eines öffentlichen Inventars (Art. 580 ff. ZGB)
- Amtliche Liquidation (Art. 593 ff. ZGB)
- Antrag auf konkursamtliche Liquidation (Art. 597 ZGB i.V,m. Art. 193 Abs. 3 SchKG)
- Ausschlagung (Art. 566 ZGB)
- Allgemeines
- Die Ausschlagungsvermutung bei überschuldeten Erbschaften
- Folgen der Ausschlagung für den Nachlass (Art. 572 – 575 ZGB)
- Folgen für die Ausschlagenden
- Die definitive Annahme
- Zusammenfassung und Zwischenfazit
II. Haftungsfragen bei Ausschlagung aller Erben
- Rückleistung ausgleichungspflichtiger Vorempfänge (Art. 579 ZGB)
- Voraussetzungen in Art. 579 ZGB
- Rechtsfolge: Beschränkung Solidarhaftung ohne Erwerb der Erbschaft
- Paulianische Anfechtung (Art. 285 ff. SchKG)
- Anwendung im vorliegenden Kontext
- Verhältnis zu Art. 579 ZGB
- Haftung für öffentlich-rechtliche Forderungen
- Übergang der Forderungen auf die Erben bzw. Ausschlagenden
- Rückzahlung sozialversicherungsrechtlicher Leistungen
- Rückzahlung an die Sozialhilfe
- Haftung aus dem Steuerrecht
- Gebühren im Zusammenhang mit der Ausschlagung
- Zwischenfazit in Bezug auf die Haftung der Ausschlagenden
III. Ansprüche bei Ausschlagung aller Erben
- Sozialversicherungsrechtliche Ansprüche
- Ansprüche aus der beruflichen Vorsorge
- Berufliche Vorsorge als zweite Säule
- Ansprüche der Ausschlagenden
- Ansprüche aus der beruflichen Vorsorge
- Ansprüche der Ausschlagenden im Erbschaftskonkurs
- Konkursrechtliche Ausgangslage: Der Erbschaftskonkurs
- Abtretung der Erbschaftsaktiven bei Konkurseinstellung (Art. 230a Abs. 1 SchKG)
- Anspruch auf den Liquidationsüberschuss (Art. 573 Abs. 2 ZGB)
- Verwertungswert (Art. 92 i.V.m. Art. 224 SchKG)
- Zwischenfazit in Bezug auf die Ansprüche der Ausschlagenden
IV. Praktische Problemveranschaulichung: Räumung der Wohnung der Erblasserin
- Ausgangslage
- Rechtliche Spannungsfelder
- Zivilrechtliche Spannungsfelder bei der Wohnungsräumung
- Konkursrechtliches Spannungsfeld bei der Wohnungsräumung
- Mitnahme von Gegenständen aus der Wohnung der Erblasserin
- Exkurs: Strafrechtlich Sanktionierung bei Verletzung der Auskunftspflicht in Art. 222 SchKG
- Synthese: Verheimlichung von Gegenständen i.S.v. Art. 92 SchKG als Handlung nach Art. 571 Abs. 2 ZGB?
- Zusammenfassung
- Empfehlungen für die Praxis
Zusammenfassung
Schlussfazit
Fokus
Überschuldeter Nachlass und die möglichen Massnahmen.
Bewertung
Kurz und bündige Information für Erben eines überschuldeten Nachlasses.