Ein Verkehrsunfall in Sedrun, bei dem ein 87-jähriger Automobilist eine Lehrperson tötete und mehrere Schulkinder verletzte, hat die Debatte um die Fahrtauglichkeit im hohen Alter neu entfacht. Während Verbände wie Pro Senectute eine Verschärfung der Kontrollen fordern, warnen Seniorenorganisationen vor einem unverhältnismässigen Eingriff in die persönliche Autonomie.
Die geltende Rechtslage: Art. 27 VZV
In der Schweiz ist die medizinische Überprüfung der Fahrfähigkeit in der Verkehrszulassungsverordnung (VZV) geregelt. Seit der letzten Revision im Jahr 2019 gelten folgende Bestimmungen:
- Erstuntersuchung: Inhaber eines privaten Führerausweises müssen sich ab dem 75. Altersjahr erstmals einer vertrauensärztlichen Untersuchung unterziehen.
- Intervall: Danach ist die Kontrolle alle zwei Jahre zu wiederholen.
- Inhalt: Geprüft werden insbesondere das Sehvermögen, die Reaktionsfähigkeit sowie kognitive Aspekte, die für eine sichere Verkehrsteilnahme unerlässlich sind.
Statistische Relevanz und Unfallursachen
Zahlen des Bundesamts für Statistik (BFS) untermauern die Brisanz: Autofahrer über 80 Jahre verursachen – gemessen an den gefahrenen Kilometern – überproportional viele Unfälle. Häufige Ursachen sind medizinische Ereignisse oder Verwechslungen von Bedienelementen (wie Gas und Bremse), was oft auf nachlassende kognitive Flexibilität oder verlangsamte Reaktionszeiten zurückzuführen ist.
Forderungen nach Verschärfung
Angesichts dieser Datenlage fordert Pro Senectute eine Abkehr vom rein medizinischen Zweijahresrhythmus. Zur Diskussion stehen:
- Jährliche Kontrollen: Eine Verkürzung der Intervalle für Hochbetagte oder Personen mit bekannten gesundheitlichen Risiken.
- Praktische Fahrtests: Die Ergänzung der medizinischen Untersuchung durch obligatorische Probefahrten mit zertifizierten Fahrlehrern, um die tatsächliche Kompetenz im Strassenverkehr («Fahrpraxis») zu beurteilen.
Die Gegenposition: Eigenverantwortung und Mobilität
Organisationen wie Vasos (Dachverband der Seniorenorganisationen) kritisieren solche Pläne. Sie betonen die Eigenverantwortung der Seniorinnen und Senioren. Viele würden den Führerausweis freiwillig abgeben oder ihr Fahrverhalten (z. B. Verzicht auf Nachtfahrten oder Stosszeiten) anpassen. Zudem wird der Führerausweis rechtlich oft als Garant für die verfassungsrechtlich geschützte persönliche Freiheit und die gesellschaftliche Teilhabe angesehen. Ein Entzug im hohen Alter komme einer sozialen Isolierung gleich.
Die Rolle der Hausärzte im Fokus
Kritisch hinterfragt wird zudem die Unabhängigkeit der untersuchenden Ärzte. Da die Kontrollen oft durch langjährige Hausärzte durchgeführt werden, besteht die Befürchtung von Interessenkonflikten. Der Schweizer Hausärzteverband (mfe) hält dagegen: Die Tests seien standardisiert, und die Rolle des Arztes wechsle bei der Untersuchung klar vom Vertrauensverhältnis hin zu einer Expertenfunktion. Bei Zweifeln (z. B. Demenzverdacht) erfolge ohnehin eine Überweisung an spezialisierte Memory Clinics.
Ausblick
Die rechtspolitische Diskussion dürfte sich verschärfen. Während der Mobilitätsclub TCS auf Prävention und freiwillige Kursangebote setzt, fordern Sicherheitsinteressierte strengere gesetzliche Leitplanken.
Es bleibt abzuwarten, ob die parlamentarische Agenda nach den jüngsten Ereignissen Vorstösse zur erneuten Revision der VZV aufnehmen wird.
Weiterführende Informationen:
- Fedlex:
- Bundesamt für Statistik (BFS):
- Swissinfo:
- TCS:
- LAW.CH Berichterstattung
Quelle
LawMedia Redaktionsteam