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Wettbewerbsrecht

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WEKO: Mögliche Abreden im Baubereich

Datum:
17.04.2026
Rubrik:
Berichte
Rechtsgebiet:
Wettbewerbsrecht
Thema:
WEKO: Baugewerbe
Stichworte:
Baubereich, Baugewerbe, Bauprojekte, Mögliche Abreden, WEKO, Wettbewerbsabsprachen, Wettbewerbskommission
Autor:
LawMedia Redaktion
Verlag:
LAWMEDIA AG

Summary

Die Wettbewerbskommission (WEKO) eröffnet je eine Untersuchung

  • zu zwei mutmasslich abgesprochenen privaten Bauprojekten.

Gegenstand

Der WEKO liegen Hinweise zu allfälligen Submissionsabreden vor

  • von zwei privaten Bauprojekten
    • im Kanton Waadt.

Es besteht der Verdacht, dass je zwei Unternehmen:

  • ihre Offerten und Preise koordinierten
    • für die zwei privaten Objekte
      • aus dem Jahre 2023.

Die WEKO prüft nun,

  • ob tatsächlich kartellrechtlich unzulässige Wettbewerbsbeschränkungen vorliegen.

Diese Untersuchungen dauern rund ein Jahr.

Die Hinweise stammen aus dem laufenden Verfahren im Kanton Neuchâtel.

Untersuchung

Die Untersuchung der WEKO betrifft folgende Unternehmen:

  • ERNEST GABELLA SA
  • Perrin Frères SA
  • Zuttion Construction SA.

Für die Unternehmen gilt die Unschuldsvermutung.

WEKO-Hinweis zu Wettbewerbsabsprachen

«Sprechen sich Anbieterinnen untereinander ab, zu welchem Preis sie offerieren und wem sie einen Beschaffungsauftrag zuteilen wollen, treffen sie kartellrechtlich unzulässige Submissionsabreden.

Submissionsabreden erhöhen die Preise, machen Unternehmen ineffizient und wirken innovationshemmend. Sie belasten damit die Wirtschaft und die öffentliche Hand. Die WEKO untersuchte in den letzten Jahren mehrere Submissionskartelle.»

Vorbehalt / Disclaimer

Es gilt für alle von der WEKO in ihrer Medienmitteilung genannten und hier daraus wiedergegebenen Unternehmen die Unschuldsvermutung.

Quelle

LawMedia Redaktionsteam

Vorbehalt / Disclaimer

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