Die Wettbewerbskommission (WEKO) hat zwei Untersuchungen eingeleitet, um mögliche unzulässige Wettbewerbsabreden im Bereich des «Keyword-Biddings» zu prüfen. Die Verfahren betreffen Unternehmen der Reisebranche sowie den Schweizer Online-Casino-Sektor.
Kern der Untersuchung: Verzicht auf gegenseitige Konkurrenz
Gegenstand der Ermittlungen ist die Praxis der Suchmaschinenwerbung. Üblicherweise bieten Unternehmen auf Schlüsselwörter (Keywords), um bei Suchanfragen prominent platziert zu werden. Den Untersuchungen liegen Selbstanzeigen zugrunde,
- wonach sich Unternehmen darauf geeinigt haben sollen,
- nicht auf die Markennamen ihrer jeweiligen Konkurrenten zu bieten.
Durch diesen gegenseitigen Verzicht auf Gebote für Konkurrenzmarken könnte der Wettbewerb erheblich beeinträchtigt worden sein.
Die WEKO prüft,
- ob dadurch die Sichtbarkeit alternativer Angebote künstlich eingeschränkt und
- der Preis- sowie Leistungsvergleich für Konsumentinnen und Konsumenten erschwert wurde.
Solche Absprachen können als unzulässige Wettbewerbsbeschränkungen qualifiziert werden.
Betroffene Branchen
Die Untersuchungen gliedern sich in zwei Verfahren:
- Reisebranche: Das Verfahren richtet sich gegen drei Anbieter von Pauschalreisen in der Schweiz.
- Online-Casinos: Diese Untersuchung umfasst nahezu sämtliche Schweizer Online-Casinos.
Vorbehalt / Disclaimer
Es gilt für alle von der WEKO in ihrer Medienmitteilung genannten und hier daraus wiedergegebenen Unternehmen die Unschuldsvermutung.
Weiterführende Informationen
WEKO
- WEKO schafft Praxis: Rabatte im Rahmen von Einkaufskooperationen
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- WEKO ist in den digitalen Märkten aktiv
Software / Wettbewerbsrecht
ICT-Law
Quelle
LawMedia Redaktionsteam