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Wettbewerbsrecht / ICT-Law

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WEKO untersucht Absprachen bei der Suchmaschinenwerbung

Datum:
30.04.2026
Rubrik:
Berichte
Rechtsgebiet:
Wettbewerbsrecht, ICT-Law / Informations- und Kommunikationstechnologie
Thema:
WEKO-Untersuchungen: Absprachen bei der Suchmaschinenwerbung
Stichworte:
Absprachen, Keyword-Bidding, Online-Casinos, Online-Werbung, Reiseanbieter, Reisebranche, Untersuchung, WEKO, Wettbewerbsabreden, Wettbewerbsabsprachen, Wettbewerbskommission
Autor:
LawMedia Redaktion
Verlag:
LAWMEDIA AG

Die Wettbewerbskommission (WEKO) hat zwei Untersuchungen eingeleitet, um mögliche unzulässige Wettbewerbsabreden im Bereich des «Keyword-Biddings» zu prüfen. Die Verfahren betreffen Unternehmen der Reisebranche sowie den Schweizer Online-Casino-Sektor.

Kern der Untersuchung: Verzicht auf gegenseitige Konkurrenz

Gegenstand der Ermittlungen ist die Praxis der Suchmaschinenwerbung. Üblicherweise bieten Unternehmen auf Schlüsselwörter (Keywords), um bei Suchanfragen prominent platziert zu werden. Den Untersuchungen liegen Selbstanzeigen zugrunde, 

  • wonach sich Unternehmen darauf geeinigt haben sollen, 
  • nicht auf die Markennamen ihrer jeweiligen Konkurrenten zu bieten.

Durch diesen gegenseitigen Verzicht auf Gebote für Konkurrenzmarken könnte der Wettbewerb erheblich beeinträchtigt worden sein. 

Die WEKO prüft, 

  • ob dadurch die Sichtbarkeit alternativer Angebote künstlich eingeschränkt und
  • der Preis- sowie Leistungsvergleich für Konsumentinnen und Konsumenten erschwert wurde. 

Solche Absprachen können als unzulässige Wettbewerbsbeschränkungen qualifiziert werden.

Betroffene Branchen

Die Untersuchungen gliedern sich in zwei Verfahren:

  1. Reisebranche: Das Verfahren richtet sich gegen drei Anbieter von Pauschalreisen in der Schweiz.
  2. Online-Casinos: Diese Untersuchung umfasst nahezu sämtliche Schweizer Online-Casinos.

Vorbehalt / Disclaimer

Es gilt für alle von der WEKO in ihrer Medienmitteilung genannten und hier daraus wiedergegebenen Unternehmen die Unschuldsvermutung.

Quelle

LawMedia Redaktionsteam

Vorbehalt / Disclaimer

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