LAWNEWS

Wirtschaft / Unternehmensführung

QR Code

Administrative Entlastung von Unternehmen: Bundesrat prüft in 5 neuen Bereichen

Identifikation 5 neuer Entlastungsprüfungen für 2026

Datum:
21.05.2026
Rubrik:
Berichte
Rechtsgebiet:
Wirtschaft
Thema:
Administrative Entlastung von Unternehmen
Stichworte:
Administrative Entlastung, Management, UEG, Unternehmen, Unternehmensentlastungsgesetz, Unternehmensführung
Autor:
LawMedia Redaktion
Verlag:
LAWMEDIA AG

Summary

Im Rahmen des «Unternehmensentlastungsgesetzes» (UEG) hat der Bundesrat (BR) am 13.05.2026 festgelegt:

  • die Themen für die «Bereichsstudien 2026».

Im Fokus stehen Vereinfachungen für Unternehmen folgende Bereiche:

Bereichsstudien

Gestützt auf das Unternehmensentlastungsgesetzes (UEG), welches 2024 in Kraft getreten ist, sind sog. «Bereichsstudien» ein zentrales Instrument.

Ziele

Ziel ist es, unter Einbezug betroffener Unternehmen

  • bestehende Regulierungen auf Vereinfachungsmöglichkeiten zu prüfen und
  • konkrete Entlastungsmassnahmen für Unternehmen zu identifizieren.

Das Gesetz verpflichtet den Bundesrat,

  • jährlich drei bis fünf Themen für solche Studien festzulegen.

Gestützt auf die Ergebnisse der Studien, welche im kommenden Jahr vorliegen werden, hat der Bundesrat (BR) zu entscheiden

  • über das weitere Vorgehen und
  • die Umsetzung möglicher Entlastungsmassnahmen.

Auswahl der Themen

Die Themenauswahl basiert auf Vorschlägen aus verschiedenen Kreisen:

Das Eidgenössische Departement für Wirtschaft, Bildung und Forschung (WBF) hatte im vergangenen Herbst eingeladen, Themen einzureichen:

  • Kantone
  • Wirtschaftsdachverbände
  • eidgenössischen Departemente.

Insgesamt gingen über 30 Vorschläge ein.

Vorschläge 2025

  • Öffentlichen Beschaffungswesen
  • Regulierung industrieller Betriebe
  • Einsprachemöglichkeiten bei Bauprojekten
  • Pharmaregulierung

Quelle

LawMedia Redaktionsteam

Vorbehalt / Disclaimer

Diese allgemeine Information erfolgt ohne jede Gewähr und ersetzt eine Individualberatung im konkreten Einzelfall nicht. Jede Handlung, die der Leser bzw. Nutzer aufgrund der vorstehenden allgemeinen Information vornimmt, geschieht von ihm ausschliesslich in eigenem Namen, auf eigene Rechnung und auf eigenes Risiko.

Urheber- und Verlagsrechte

Alle in dieser Web-Information veröffentlichten Beiträge sind urheberrechtlich geschützt. Das gilt auch für die veröffentlichten Gerichtsentscheide und Leitsätze, soweit sie von den Autoren oder den Redaktoren erarbeitet oder redigiert worden sind. Der Rechtschutz gilt auch gegenüber Datenbanken und ähnlichen Einrichtungen. Kein Teil dieser Web-Information darf ohne schriftliche Genehmigung des Verlages in irgendeiner Form – sämtliche technische und digitale Verfahren – reproduziert werden.