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Sozialversicherung / Internationales Arbeitslosenrecht

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Arbeitslose Grenzgänger: Reform mit Mehrkosten für die Schweiz

21 EU-Mitgliedsstaaten unterstützen die Reform, zu Lasten der Schweiz

Datum:
07.05.2026
Rubrik:
Gesetzgebung
Rechtsgebiet:
Sozialversicherungsrecht
Thema:
Arbeitslose Grenzgänger
Stichworte:
Arbeitslosengeld, Arbeitslosenversicherung, Arbeitsmarkt, Arbeitsort, EU, Grenzgänger, Krankenversicherung, Mehrkosten, Reform, Sozialwesen, Wohnsitz
Autor:
LawMedia Redaktion
Verlag:
LAWMEDIA AG

Summary

Der Botschaftsrat der EU-Mitgliedsstaaten befürwortet die Reform der Arbeitslosenversicherung für Grenzgänger:

  • Die Reform könnte für die Schweiz teuer zu stehen kommen.

Geplante Änderung

Verlieren Grenzgänger ihren Arbeitsstelle, erhalten sie aktuell

  • Arbeitslosengeld von ihrem Wohnsitzstaat.

Künftig sollen sie die Arbeitslosengelder bezahlt erhalten vom

  • Staat, in welchem sie zuletzt ihrer Arbeit nachgegangen sind.

Ziele

Der zypriotische EU-Ratspräsident erwähnte hiezu:

  • Künftig: Beschäftigungs- und nicht mehr Wohnsitzstaat als Leistungserbringer
    • Arbeitslos gewordene Arbeitnehmer sollen ihre künftigen Arbeitslosengelder erhalten
      • vom ehemaligen Beschäftigungsstaat
      • zu dessen Regeln.
  • Anstellungsdauer im letzten Beschäftigungsstaat
    • Für den Erhalt einer Arbeitslosenentschädigung müssten die betroffenen Arbeitnehmer
      • mindestens während 22 Wochen angestellt gewesen sein.
  • Der zypriotische Arbeitsminister, Marinos Moushouttas, liess sich wie folgt zitieren:
    • «Das Ergebnis ist mehr Freizügigkeit, stärkere Arbeitsmärkte und ein wettbewerbsfähigeres und sozial gerechteres Europa für alle».

Entscheidungsgrundlagen

Die geänderte Verordnung betrifft das Freizügigkeitsabkommen, das die Schweiz mit der EU hat.

Bei einer formellen Verabschiedung müsste:

  • Die EU
    • müsste die Revision bei ihrem zuständigen «Gemischten Ausschuss Schweiz-EU» einbringen.
  • Die Schweiz
    • hätte «ausdrücklicher zuzustimmen», laut kürzlicher Information eines Seco-Sprechers.

Stimmungslage in der EU, zum Nachteil der Schweiz

21 von 27 EU-Mitgliedsstaaten unterstützen diese Änderung.

Noch keine Schätzung der Mehrkosten

Das Seco hat sich bisher noch nicht zu den Mehrkosten geäussert.

Je nach politischem Lager werden beim geplanten Wechsel des Anknüpfungspunktes von Wohnsitzstaat zum letzten Arbeitsortstaat hohe oder sehr hohe Mehrkosten behauptet.

Instruktiver Beitrag mit Grafiken von SRF

Quelle

LawMedia Redaktionsteam

Bildquelle: Heimo Paffhausen

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