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Patente / Patentrecht

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Das Schweizer Patent: Stärkung durch Totalrevision der Patentverordnung

Schlankeres Verfahren

Datum:
28.05.2026
Rubrik:
Gesetzgebung
Rechtsgebiet:
Patentrecht, Patente / Patentrecht / Patentschutz
Thema:
Das Schweizer Patent
Stichworte:
Patente, Patentgesetz, Patentverordnung, Stärkung, Totalrevision
Autor:
LawMedia Redaktion
Verlag:
LAWMEDIA AG

Summary

In der Vernehmlassung ist die totalrevidierte Patentverordnung auf breite Zustimmung gestossen.

Der Bundesrat (BR) hat sie an seiner Sitzung vom 20. Mai 2026 gutgeheissen.

Die Verordnung tritt

  • zusammen mit dem geänderten Patentgesetz
    • am 01.01.2027 in Kraft.

Das neue Patentrecht führt

  • zu mehr Rechtssicherheit und
  • schlankeren Verfahren.

Patentanmeldung

Künftig ergänzt

  • eine Recherche zum Stand der Technik jede Patentanmeldung.

Patentanmelder haben neu die Wahl, zwischen zwei Vorgehensweisen zu wählen:

  • Beantragung eines teilgeprüften Patentes
    • Die Patentanmelder können – wie heute – ein teilgeprüftes Patent beantragen.
  • Vollständige Anmeldung gemäss internationalen Standards
    • Die Patentanmelder können ihre Anmeldung gemäss internationalen Standards vollständig vornehmen, d.h. prüfen lassen auch
      • auf Neuheit (Novität) und
      • auf erfinderische Tätigkeit.

Anpassung der Patentverordnung

Die Teilrevision des Patentgesetzes

  • macht eine Anpassung der Patentverordnung nötig.

Die Patentverordnung regelt

  • die Einzelheiten des Patenterteilungsverfahrens.

Der Bundesrat (BR) hat

  • die Verordnung vollständig überarbeitet;
  • im Sommer 2025 eine Vernehmlassung durchgeführt;
  • zur Kenntnis genommen, dass die überwiegende Mehrheit der Teilnehmer die Vorlage begrüsste.

Anpassung der Verordnung über den Schutz von Marken und Herkunftsangaben sowie der Designverordnung

Der Bundesrat passt gleichzeitig in einzelnen Punkten an:

  • Verordnung über den Schutz von Marken und Herkunftsangaben;
  • Designverordnung.

Damit bleiben die Verfahren dort harmonisiert, wo es sinnvoll ist.

  • Patente, Marken und Designs.

So viel kostet das Schweizer Patent

Wer künftig in der Schweiz eine Erfindung zum Patent anmeldet, bezahlt eine:

  • Anmeldegebühr von CHF 200,
    • für neu 15 anstatt 10 Patentansprüche.
  • Gebühr für die neu obligatorische Recherche zum Stand der Technik von CHF 500
    • Höhere Rechtssicherheit und Transparenz für Anmelder und Dritte
    • (Fakultative) Recherche erlaubt Beurteilung, ob die Erfindung tatsächlich schutzfähig ist.
  • Teilweise Sachprüfung kostet neu CHF 400,
    • bisher CHF 500.
  • Vollständige Sachprüfung der Anmeldung kostet zusätzlich eine Gebühr von CHF 300.

Revisionskosten führen zu Jahres-Gebühren-Erhöhung

Die Umsetzung der Patentrechtsrevision verursacht beim Eidgenössischen Institut für Geistiges Eigentum (IGE) Mehraufwand,

  • weshalb die Jahresgebühren erhöht werden.

Die Gebühren steigen über die maximale Laufzeit eines Patents von 20 Jahren daher

um insgesamt 8 %.

Eine Jahresgebühr ist zu bezahlen:

  • neu ab dem dritten statt ab dem vierten Jahr nach der Anmeldung.

Dies entspricht internationalen, insbesondere europäischen Standards.

Inkrafttreten

Es treten auf den 01.01.2027 in Kraft:

  • Das revidierte Patentrecht;
  • die angepasste Markenschutz-, Design- und Gebührenverordnung.

Dokumente

Quelle

LawMedia Redaktionsteam

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