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Vereinfachung der Ausnahmetransport-Bewilligungen + Fahrverbot-Anpassungen

Änderung der VRV: Inkraftsetzung per 01.07.2026

Datum:
07.05.2026
Rubrik:
Gesetzgebung
Rechtsgebiet:
Verkehrsrecht, Speditionsvertrag / Frachtvertrag / Transportrecht, Sportrecht
Thema:
Vereinfachung der Ausnahmetransport-Bewilligungen + Fahrverbot-Anpassungen
Stichworte:
Ausnahmetransport, Autorennsport, Bewilligungsverfahren, Fahrerlaubnis, Fahrverbote, Inkraftsetzung: 01.07.2026, Tiertransporte, Transport
Autor:
LawMedia Redaktion
Verlag:
LAWMEDIA AG

Summary

Ab dem 01.07.2026 gelten folgende neue Regeln bzw. Änderung bisheriger Bestimmungen in Kraft gesetzt:

  • Erteilung von Bewilligungen für Ausnahmetransporte in vereinfachtem Verfahren
  • Tiertransporte zugunsten des Tierwohls auch nachts sowie an Sonn- und Feiertagen
  • Wiederzulassung von Rundstreckenrennen unter bestimmten Auflagen.

Das hat der Bundesrat (BR) hat dies an seiner Sitzung vom 06.05.2026 beschlossen.

Ausnahmetransport: Vereinfachtes Bewilligungsverfahren

Mit der Vereinfachung des Bewilligungsverfahrens für Ausnahmetransporte verringert der Bundesrat (BR) den Aufwand für öffentliche und private Akteure.

Ausserdem:

  • Erfüllung der Wirtschafts-Bedürfnissen
  • Bessere Verteilung der Transporte tagsüber und Vorteile zugunsten des Verkehrsflusses.

Tiertransporte: Künftig 24/7-Fahrerlaubnis

Die Änderung der Verkehrsregelverordnung (VRV), welche am 01.07.2026 in Kraft tritt, sieht darüber hinaus vor, dass für

  • Transporte von verderblichen Gütern und
  • Transporte von Tieren

«rund um die Uhr-Fahrzeiten» erlaubt werden.

Dies bedeutet anders gesagt:

  • Ausnahmen vom Sonntags- und Nachtfahrverbot.

Sonntags- und Nachfahrt-Lastwagentransporte würden gemäss Bundesrat (BR) Verbesserungen bringen, wie:

  • Weniger Stress für die Tiere
  • Dank nächtlicher Fahrten
    • weniger hohe Temperaturen
    • kürzere Fahrzeiten
  • Bessere Wahrung des Tierwohls.

Rundstrecken-Rennen: Nach Verbotsaufhebung nun VRV-Anpassungen

Nach Aufhebung des Verbots für Rundstreckenrennen im Strassenverkehrsgesetz (SVG) werden nun auch angepasst:

  • die Detailregelungen der VRV.

Künftig sind zuständig:

  • die Kantone für die Bewilligung solcher Sportveranstaltungen.

Unter anderem müssen eingehalten werden die:

  • Bestimmte Auflagen
  • Sicherheitsstandards
  • Umweltschutz-Erfordernisse.

Dokumente

Quelle

LawMedia Redaktionsteam

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