Summary
Ab dem 01.07.2026 gelten folgende neue Regeln bzw. Änderung bisheriger Bestimmungen in Kraft gesetzt:
- Erteilung von Bewilligungen für Ausnahmetransporte in vereinfachtem Verfahren
- Tiertransporte zugunsten des Tierwohls auch nachts sowie an Sonn- und Feiertagen
- Wiederzulassung von Rundstreckenrennen unter bestimmten Auflagen.
Das hat der Bundesrat (BR) hat dies an seiner Sitzung vom 06.05.2026 beschlossen.
Ausnahmetransport: Vereinfachtes Bewilligungsverfahren
Mit der Vereinfachung des Bewilligungsverfahrens für Ausnahmetransporte verringert der Bundesrat (BR) den Aufwand für öffentliche und private Akteure.
Ausserdem:
- Erfüllung der Wirtschafts-Bedürfnissen
- Bessere Verteilung der Transporte tagsüber und Vorteile zugunsten des Verkehrsflusses.
Tiertransporte: Künftig 24/7-Fahrerlaubnis
Die Änderung der Verkehrsregelverordnung (VRV), welche am 01.07.2026 in Kraft tritt, sieht darüber hinaus vor, dass für
- Transporte von verderblichen Gütern und
- Transporte von Tieren
«rund um die Uhr-Fahrzeiten» erlaubt werden.
Dies bedeutet anders gesagt:
- Ausnahmen vom Sonntags- und Nachtfahrverbot.
Sonntags- und Nachfahrt-Lastwagentransporte würden gemäss Bundesrat (BR) Verbesserungen bringen, wie:
- Weniger Stress für die Tiere
- Dank nächtlicher Fahrten
- weniger hohe Temperaturen
- kürzere Fahrzeiten
- Bessere Wahrung des Tierwohls.
Rundstrecken-Rennen: Nach Verbotsaufhebung nun VRV-Anpassungen
Nach Aufhebung des Verbots für Rundstreckenrennen im Strassenverkehrsgesetz (SVG) werden nun auch angepasst:
- die Detailregelungen der VRV.
Künftig sind zuständig:
- die Kantone für die Bewilligung solcher Sportveranstaltungen.
Unter anderem müssen eingehalten werden die:
- Bestimmte Auflagen
- Sicherheitsstandards
- Umweltschutz-Erfordernisse.
Dokumente
Weiterführende Informationen
- Tierrecht
- Autos
Quelle
LawMedia Redaktionsteam