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Wenn der Algorithmus patzt: Kalifornien nimmt Robotaxi-Betreiber an die kurze Leine

Robotaxi-Betreiber: Haftung bei autonomem Fahren?

Datum:
28.05.2026
Rubrik:
Berichte
Rechtsgebiet:
Verkehrsrecht, Haftpflichtrecht, Produktehaftpflicht, Strafrecht
Thema:
Robotaxi-Betreiber: Haftung bei autonomem Fahren?
Stichworte:
Autofahren, automatisiertes Fahren, Autonomes Fahren, Autopilot, cro, Fahrassistenz, Haftung, Kalifornien, Robotaxi, Silicon Valley, Strassenverkehr
Autor:
LawMedia Redaktion
Verlag:
LAWMEDIA AG

Summary

Bisher genossen autonome Fahrzeuge in Kalifornien eine Art juristische Narrenfreiheit bei Verkehrsdelikten mangels einer Person als Fahrer. Damit soll nun Schluss sein. Ein neues Gesetz soll sicherstellen, dass Software-Fehler und riskante Fahrmanöver nicht länger folgenlos bleiben. Das hat Signalwirkung über das Silicon Valley hinaus.

In San Francisco und Los Angeles gehören sie längst zum Alltag: Die lautlosen, mit Sensoren bestückten Fahrzeuge von Waymo (Alphabet) oder Apollo Go (Baidu). 

Doch die technologische Euphorie wird zunehmend von der Realität des Strassenverkehrs eingeholt:

  • Ob das Ignorieren von Stoppschildern bei Schulbussen, 
  • das Einfahren in abgesperrte Tatorte der Polizei 
  • oder plötzliche Systemausfälle, die ganze Kreuzungen lahmlegen.
  • Die Liste der Vorfälle wächst.

Das Haftungsvakuum schliessen

Das juristische Problem war bisher simpel, aber auch absurd: 

  • Bussen werden in den USA (wie auch in vielen anderen Rechtsordnungen) primär gegen den Lenker ausgesprochen. 
  • Ist der Fahrersitz leer, konnte die Polizei zwar das Fahrzeug stoppen, aber kein Ticket ausstellen, das rechtlich Bestand hatte.

Kalifornien bereitet nun den Weg für eine Gesetzesanpassung, die das Haftungsprinzip neu definiert. 

Künftig sollen die Betreiberfirmen direkt für die Verfehlungen ihrer Flotten zur Rechenschaft gezogen werden. Damit rückt das Prinzip der „Halterhaftung“ und der „Produktehaftung“ in ein neues Licht: Wenn die KI die Verkehrsregeln missachtet, haftet das Unternehmen, das den Algorithmus auf die Strasse geschickt hat.

Sicherheit vor Innovation?

Die Behörden reagieren damit auf den öffentlichen Druck. Besonders brisant sind Vorfälle, bei denen Kinder gefährdet wurden. So berichtet die „Los Angeles Times“ von einem Vorfall in Santa Monica, bei dem ein Robotaxi erst im letzten Moment vor einem Kind bremste. Für die Regulatoren ist klar: Innovation darf nicht auf Kosten der öffentlichen Sicherheit gehen. Die geplanten Bussen sollen für die Tech-Giganten nicht nur ein finanzielles Ärgernis sein, sondern ein Anreiz, die Sicherheitsprotokolle massiv zu verschärfen.

Implikationen für die Schweiz

Obwohl wir in der Schweiz noch nicht in grossem Stil mit fahrerlosen Taxis konfrontiert sind, ist die rechtliche Debatte in der Schweiz bereits im Gange. Die kalifornischen Entwicklungen haben direkte Auswirkungen auf die hiesige Gesetzgebung und Versicherungswirtschaft:

1. Revision des Strassenverkehrsgesetzes (SVG)

Das Schweizer Parlament hat bereits die rechtlichen Grundlagen für automatisiertes Fahren geschaffen. Der Bundesrat hat die Kompetenz erhalten, festzulegen, inwieweit Fahrer von ihren Pflichten entbunden werden können. Die Vorfälle in Kalifornien dienen dem ASTRA (Bundesamt für Strassen) als Fallbeispiele, um die Sicherheitsanforderungen für künftige Pilotprojekte in der Schweiz (z.B. automatisierte Shuttles) höher anzusetzen.

2. Paradigmenwechsel bei der Haftung

In der Schweiz gilt traditionell die strenge Kausalhaftung des Fahrzeughalters (Art. 58 SVG). Das bedeutet: Der Halter (bzw. seine Versicherung) zahlt erst einmal für Schäden, die das Fahrzeug verursacht. Die Frage, wer die Busse für ein Verkehrsdelikt bezahlt (Strafrecht), ist komplizierter. Wenn kein Fahrer vorhanden ist, müsste die Schweiz, ähnlich wie nun Kalifornien, die Strafbarkeit von Unternehmen (Art. 102 StGB) oder spezifische Halterpflichten für KI-Systeme weiter ausbauen.

3. Versicherungsmarkt und Regress

Für Schweizer Versicherer ist das «Kalifornien-Modell» ein Signal. Wenn die Software versagt, werden Versicherer verstärkt versuchen, Regress auf die Softwarehersteller zu nehmen. Die Unterscheidung zwischen einem «Fahrfehler» und einem «Produktfehler» wird zur zentralen juristischen Frontlinie.

4. Pilotprojekte unter Beobachtung

In der Schweiz laufen bereits Pilotversuche (z.B. PostAuto, ETH Zürich, Mobility). Die negativen Schlagzeilen aus den USA führen dazu, dass die Schweizer Bewilligungsverfahren für den fahrerlosen Betrieb (Level 4/5) extrem restriktiv bleiben. «Sicherheit vor Tempo» bleibt das Schweizer Motto, was die Markteinführung von Robotaxis hierzulande im Vergleich zu den USA verzögern dürfte.

5. Datenschutz und Polizeibefugnisse

Ein wichtiger Punkt in der US-Debatte ist der Zugriff der Polizei auf die Fahrzeugdaten, um Verstösse nachzuweisen. In der Schweiz kollidiert dies schnell mit dem Datenschutzgesetz (DSG). Hier müssen klare Regeln geschaffen werden, welche Daten ein autonomes Fahrzeug im Falle eines Regelverstosses an die Schweizer Kapos ausleiten muss.

Fazit 

Die Schweiz wird den kalifornischen Weg genau analysieren. Es ist zu erwarten, dass die Schweiz eine noch striktere Koppelung von Betriebsbewilligung und unmittelbarer finanzieller Haftung der Betreiber wählen wird, um die Akzeptanz in der Bevölkerung nicht zu gefährden.

Quelle

LawMedia Redaktionsteam

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