LAWNEWS

Medien / Journalismus / Politik

QR Code

Abschied von Geneviève Aubry: Die Pionierin des Bernbiets

Datum:
22.06.2026
Rubrik:
Personalia
Rechtsgebiet:
Medienrecht
Thema:
Abschied von Geneviève Aubry
Stichworte:
Bern, Bernbiet, Errungenschaften, Geneviève Aubry, Journalismus, Journalistin, Nationalrat, Politik, Publizistin, Vermächtnis
Autor:
LawMedia Redaktion
Verlag:
LAWMEDIA AG

Am 20.06.2026 verstarb die Journalistin und FDP-Politikerin Geneviève Aubry im Alter von 98 Jahren. Sie prägte als erste Berner Nationalrätin und Publizistin über Jahrzehnte die Schweizer Politlandschaft.

Errungenschaften

  • Polit-Pionierin
    • Erste Frau aus dem Kanton Bern im Nationalrat (1979–1995) sowie Berner Grossrätin (1977–1980).
  • Frauen-Mobilisierung
    • Gründerin der pro-bernischen Frauengruppe «Force démocratique» mit bis zu 6500 Mitgliedern.
  • Internationale Rolle
    • Erste weibliche Vorsitzende der Weltliga gegen den Kommunismus (1988–1990).

Vermächtnis

  • Symbol des Antiseparatismus:
    • Schlüsselfigur und unnachgiebige Kämpferin für den Verbleib des Südjuras beim Kanton Bern.
  • Publizistisches Schaffen
    • Engagierte, pointiert rechts-bürgerliche Stimme im Schweizer Journalismus.
  • Wegbereiterin
    • Sie bewies, dass Frauen in damals rein männlichen Politdomänen mit Durchsetzungsstärke und klarer Kante reüssieren können.

Quelle

LawMedia Redaktionsteam

Bildquelle: Portrait Geneviève Aubry. Photographie, 1983 (ETH-Bibliothek Zürich, Bildarchiv, Bestand Comet Photo AG, Com_LC1500-0627-001).

Vorbehalt / Disclaimer

Diese allgemeine Information erfolgt ohne jede Gewähr und ersetzt eine Individualberatung im konkreten Einzelfall nicht. Jede Handlung, die der Leser bzw. Nutzer aufgrund der vorstehenden allgemeinen Information vornimmt, geschieht von ihm ausschliesslich in eigenem Namen, auf eigene Rechnung und auf eigenes Risiko.

Urheber- und Verlagsrechte

Alle in dieser Web-Information veröffentlichten Beiträge sind urheberrechtlich geschützt. Das gilt auch für die veröffentlichten Gerichtsentscheide und Leitsätze, soweit sie von den Autoren oder den Redaktoren erarbeitet oder redigiert worden sind. Der Rechtschutz gilt auch gegenüber Datenbanken und ähnlichen Einrichtungen. Kein Teil dieser Web-Information darf ohne schriftliche Genehmigung des Verlages in irgendeiner Form – sämtliche technische und digitale Verfahren – reproduziert werden.