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Die pandemiebedingte Schliessung eines Mietlokals mit dem Mietzweck «Restaurant, Bar, Club» («F.________ Club»)
- betrifft die betriebsbezogenen Eigenschaften.
Gemäss Bundesgericht stellt eine behördlich angeordnete Geschäftsschliessung infolge der Covid-19-Pandemie
- grundsätzlich keinen Mangel der Mietsache dar.
BGer 4A_37/2025 vom 11.09.2025
3. Herabsetzung des Mietzinses
Art. 259d OR
Wird die Tauglichkeit der Sache zum vorausgesetzten Gebrauch beeinträchtigt oder vermindert, so kann der Mieter vom Vermieter verlangen, dass er den Mietzins vom Zeitpunkt, in dem er vom Mangel erfahren hat, bis zur Behebung des Mangels entsprechend herabsetzt.
Weiterführende Informationen
- Covid-19-Pandemie und Mietrecht
Quelle
LawMedia Redaktionsteam
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