Der Bundesrat will die Auswirkungen eines Beitritts der Schweiz zum europäischen Übereinkommen zum Schutz des Anwaltsberufs vertieft analysieren lassen. Er hat das Eidgenössische Justiz- und Polizeidepartement (EJPD) an seiner Sitzung am 19.06.2026 beauftragt, ihm bis spätestens Ende November 2027 einen entsprechenden Bericht vorzulegen.
Unabhängigkeit und die ungehinderte Ausübung des Anwaltsberufs
Das im Jahr 2025 vom Europarat verabschiedete Übereinkommen soll die Unabhängigkeit und die ungehinderte Ausübung des Anwaltsberufs stärken.
Mit einer Ratifikation verpflichten sich die Vertragsstaaten,
- unzulässige Einmischungen zu verhindern sowie
- den freien Zugang zu Mandantinnen und Mandanten und die Vertraulichkeit der Kommunikation zu garantieren.
Zudem stärkt das Abkommen die Unabhängigkeit der Berufsverbände. Die Unabhängigkeit der Anwaltschaft in der Schweiz ist bereits heute über Grundrechte und Verfahrensgarantien verankert.
Klärung praktische Auswirkungen
Vor einem definitiven Entscheid will der Bundesrat die praktischen Auswirkungen klären.
Das EJPD wird im Rahmen der Analyse insbesondere untersuchen,
- wie die ersten Vertragsstaaten das Abkommen umsetzen und
- wie der künftige Überwachungsmechanismus des Europarats ausgestaltet wird.
Gestützt auf diese Ergebnisse wird die Landesregierung über den Beitritt entscheiden.
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Quelle
LawMedia Redaktionsteam