Summary
Der Bundesrat (BR) hat am 05.06.2026 eröffnet
- die Vernehmlassung zur Teilrevision des Bundesgesetzes über die Produktesicherheit (PrSG).
Ziele dieser Revision sind:
- Stärkung der Produktesicherheit voranzutreiben;
- Einführung neuer Vorschriften für den Onlinehandel.
Teilrevisions-Ziele
Das Bundesgesetz über die Produktesicherheit (PrSG) ist seit 1. Juli 2010 in Kraft.
Die Teilrevision sieht insbesondere vor die
- Schaffung neuer Pflichten für Wirtschaftsakteure im Onlinehandel, wie
- Angaben zur Produktidentifizierung bei Onlineangeboten;
- Kundgabe von Warn- und Sicherheitshinweisen;
- Benennung einer Kontaktstelle;
- mit welchen die Vollzugsorgane zusammenzuarbeiten.
- Einführung neuer Instrumente für die Marktüberwachung im Onlinehandel wie
- Schaffung eines Informations- und Warnsystems;
- Erwerb von Produkten unter verdeckter Identität;
- Unterbindung des Zugangs zu Onlineangeboten bei Verletzung der Vorschriften.
Marktüberwachung im Onlinehandel + Aufsichtsabgabe
Zur Finanzierung der Marktüberwachung im Onlinehandel soll der Bundesrat (BR) vorsehen können:
- eine Aufsichtsabgabe auf online bestellten Produkten,
- die direkt aus dem Ausland an Verwenderinnen und Verwender in der Schweiz geliefert werden.
Um Massnahmen gegenüber Wirtschaftsakteuren durchsetzen zu können, werden vorgesehen
- Verwaltungsmassnahmen.
Vernehmlassung
Die Vernehmlassung zur Teilrevision des PrSG findet parallel statt
- zu jener betreffend die Teilrevision des Bundesgesetzes über die technischen Handelshemmnisse (THG),
- da die beiden Gesetze konzeptuell eng miteinander verbunden sind.
Die Vernehmlassung dauert
- bis am 28.09.2026.
Vernehmlassungsunterlagen
- Bundesgesetz über die Produktesicherheit (Produktesicherheitsgesetz, PrSG)
- Teilrevision des Bundesgesetzes über die Produktesicherheit (PrSG) Erläuternder Bericht zur Eröffnung des Vernehmlassungsverfahrens
Weiterführende Informationen
Produktesicherheit
Produktehaftpflicht
Tipps für Hersteller
Quelle
LawMedia Redaktionsteam