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Produktesicherheit / Produktehaftung

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Teilrevision Produktesicherheitsgesetz: Bundesrat eröffnet Vernehmlassung

Stärkung der Produktesicherheit + Vorschriften für den Onlinehandel

Datum:
08.06.2026
Rubrik:
Gesetzgebung
Rechtsgebiet:
Produktehaftung / Produktehaftpflicht / Produktesicherheit, Produktehaftpflicht
Thema:
Teilrevision Produktesicherheitsgesetz
Stichworte:
Onlinehandel, Produktehaftung, Produktesicherheit, PrSG, Stärkung, Teilrevision Produktesicherheitsgesetz, Vorschriften
Autor:
LawMedia Redaktion
Verlag:
LAWMEDIA AG

Summary

Der Bundesrat (BR) hat am 05.06.2026 eröffnet

  • die Vernehmlassung zur Teilrevision des Bundesgesetzes über die Produktesicherheit (PrSG).

Ziele dieser Revision sind:

  • Stärkung der Produktesicherheit voranzutreiben;
  • Einführung neuer Vorschriften für den Onlinehandel.

Teilrevisions-Ziele

Das Bundesgesetz über die Produktesicherheit (PrSG) ist seit 1. Juli 2010 in Kraft.

Die Teilrevision sieht insbesondere vor die

  • Schaffung neuer Pflichten für Wirtschaftsakteure im Onlinehandel, wie
    • Angaben zur Produktidentifizierung bei Onlineangeboten;
    • Kundgabe von Warn- und Sicherheitshinweisen;
    • Benennung einer Kontaktstelle;
      • mit welchen die Vollzugsorgane zusammenzuarbeiten.
  • Einführung neuer Instrumente für die Marktüberwachung im Onlinehandel wie
    • Schaffung eines Informations- und Warnsystems;
    • Erwerb von Produkten unter verdeckter Identität;
    • Unterbindung des Zugangs zu Onlineangeboten bei Verletzung der Vorschriften.

Marktüberwachung im Onlinehandel + Aufsichtsabgabe

Zur Finanzierung der Marktüberwachung im Onlinehandel soll der Bundesrat (BR) vorsehen können:

  • eine Aufsichtsabgabe auf online bestellten Produkten,
    • die direkt aus dem Ausland an Verwenderinnen und Verwender in der Schweiz geliefert werden.

Um Massnahmen gegenüber Wirtschaftsakteuren durchsetzen zu können, werden vorgesehen

  • Verwaltungsmassnahmen.

Vernehmlassung

Die Vernehmlassung zur Teilrevision des PrSG findet parallel statt

  • zu jener betreffend die Teilrevision des Bundesgesetzes über die technischen Handelshemmnisse (THG),
    • da die beiden Gesetze konzeptuell eng miteinander verbunden sind.

Die Vernehmlassung dauert

  • bis am 28.09.2026.

Vernehmlassungsunterlagen

Quelle

LawMedia Redaktionsteam

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