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Wettbewerbsrecht / Lauterkeitsrecht (UWG)

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WEKO: Erneute Ausdehnung der Moesa-Untersuchung

Submissionsabreden bei der Vergabe von öffentlichen und privaten Beschaffungen?

Datum:
25.06.2026
Rubrik:
Berichte
Rechtsgebiet:
Wettbewerbsrecht / Lauterkeitsrecht (UWG), Wettbewerbsrecht
Thema:
WEKO: Erneute Ausdehnung der Moesa-Untersuchung
Stichworte:
Ausdehnung, Baubereich, Baubranche, Bauunternehmen, Beschaffungen, Graubünden, Moesa (GR), Submission, Submissionsabreden, Untersuchung, Verfahren, Vergabe, WEKO, Wettbewerb, Wettbewerbswidrigkeit
Autor:
LawMedia Redaktion
Verlag:
LAWMEDIA AG

Die Wettbewerbskommission (WEKO) weitet die Untersuchung im Baubereich in der Region Moesa (Kanton Graubünden) aufgrund neuer Erkenntnisse ein weiteres Mal aus. Das Verfahren betrifft mittlerweile insgesamt neun Unternehmen.

Die Wettbewerbskommission (WEKO) dehnt gemäss ihrer Medienmitteilung vom 25.06.2026 das im Jahr 2020 eröffnete Verfahren zu mutmasslichen Submissionsabreden in der Region Moesa (Kanton Graubünden) erneut aus. Nach einer ersten Ausweitung im Jahr 2021 richtet sich die Untersuchung nun gegen insgesamt neun Bauunternehmen.

Ausgangslage / Vorgeschichte / Anlassverdacht

Die WEKO eröffnete im Jahr 2020 eine Untersuchung, da in der Region Moesa (GR) Anhaltspunkte für unzulässige Submissionsabreden im Baubereich bestanden hatten.

Ursprünglich startete das Verfahren gegen drei Bauunternehmen und wurde ein Jahr später auf sechs Unternehmen ausgeweitet.

Wir berichteten:

Neue Informationen kurz vor dem Verfahrensabschluss

Nach umfangreichen Ermittlungen hatte das Sekretariat der WEKO den betroffenen sechs Unternehmen im Frühling 2025 sein umfassendes Untersuchungsergebnis zugestellt, zu welchem diese anschliessend Stellung genommen haben.

Im Herbst 2025 lagen der WEKO die Stellungnahmen sowie das Untersuchungsergebnis vor, um das Verfahren abschliessend zu beurteilen und zu schliessen. In diesem Zeitraum reichte jedoch eines der beteiligten Unternehmen neue Informationen ein. Daraufhin zog das Sekretariat der WEKO das Verfahren wieder an sich und nahm die Ermittlungen erneut auf.

Erneute Ausweitung des Verfahrens

Die erneuten Ermittlungen des Sekretariats ergaben Anhaltspunkte für weitere wettbewerbswidrige Abreden, an welchen zusätzliche Unternehmen beteiligt gewesen sein sollen. Aus diesem Grund dehnt die WEKO das laufende Verfahren nun formell auf insgesamt neun Unternehmen aus.

Fazit: Verfahrensverlängerung und Unschuldsvermutung

Aufgrund der zusätzlichen Ermittlungen und der erneuten Ausweitung des Verfahrens verzögert sich der endgültige Abschluss des Falls. Es sei mit einer Verlängerung des Verfahrens um rund ein Jahr zu rechnen.

Für sämtliche betroffenen Unternehmen gilt weiterhin die Unschuldsvermutung.

Quelle

LawMedia Redaktionsteam

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