Das Sekretariat der Wettbewerbskommission (WEKO) hat die Vernehmlassung für ein neues Merkblatt zu Arbeitsmärkten eröffnet. Stellungnahmen können bis zum 30.09.2026 eingereicht werden; die finale Fassung ist für Ende des Jahres geplant.
Der Entwurf folgt auf eine Untersuchung von 2024, bei der über 200 Schweizer Unternehmen beim systematischen Austausch von Lohninformationen ausserhalb der Sozialpartnerschaft erwischt wurden. Die WEKO verzichtete damals auf Bussen und versprach klare Leitlinien.
Das Merkblatt qualifiziert illegale Absprachen im HR-Bereich nun wie folgt:
- Lohnabsprachen (Wage-Fixing)
- Absprachen über Löhne, Boni oder Lohnnebenleistungen (sog. «Fringe Benefits») gelten als harte «Einkaufspreisabreden» (Art. 5 Abs. 3 lit. a KG).
- Abwerbeverbote (No-Poach)
- Vereinbarungen, sich keine Mitarbeitenden abzuwerben (sog. «Abwerbeverbote»),, werden wie unzulässige «Mengen- oder Marktaufteilungen» behandelt.
- Ausnahmen
- Sozialpartnerschaftliche GAV-Verhandlungen (basierend auf der europäischen «Albany-Ausnahme») sowie
- kantonale Lernendenlohnempfehlungen bleiben zum Schutz des dualen Bildungssystems zulässig.
Unternehmen müssen künftig beachten:
- Entscheidungen in der Personalpolitik sind in voller Eigenregie zu treffen.
- Wer sich informell unter Konkurrenten abspricht, geht erhebliche kartellrechtliche Risiken ein.
Dokumente
Merkblatt des Sekretariats der WEKO: Wettbewerbsabreden auf Arbeitsmärkten
Quelle: weko.admin.ch
Weiterführende Informationen
- WEKO-Sekretariat will Best Practice-Regeln für Arbeitsmarkt
- WEKO-Untersuchung zu Arbeitsmarkt im Bankensektor
- Lohn / Boni / Lohnnebenleistungen
- Personalabwerbung
- Arbeitsrecht allgemein
- Gesamtarbeitsvertrag (GAV)
- Kartellrecht
Quelle
LawMedia Redaktionsteam
Hinweis: Dieser Artikel wurde mit Hilfe von Künstlicher Intelligenz erstellt.