Dem Untermieter wird der Kündigungsschutz gegenüber dem Hauptvermieter gewährt,
- wenn die Untermiete
hauptsächlich
- die Umgehung der Kündigungsschutzbestimmungen bezweckt.
Der Untermieter
- kann sämtliche Rechte direkt geltend machen,
- als würde das Haupt-Mietverhältnis nicht existieren.
BGer 4A_22/2025 vom 04.11.2025
E. Untermiete
Art. 273b OR
1 Dieser Abschnitt gilt für die Untermiete, solange das Hauptmietverhältnis nicht aufgelöst ist. Die Untermiete kann nur für die Dauer des Hauptmietverhältnisses erstreckt werden.
2 Bezweckt die Untermiete hauptsächlich die Umgehung der Vorschriften über den Kündigungsschutz, so wird dem Untermieter ohne Rücksicht auf das Hauptmietverhältnis Kündigungsschutz gewährt. Wird das Hauptmietverhältnis gekündigt, so tritt der Vermieter anstelle des Mieters in den Vertrag mit dem Untermieter ein.
3. Kapitel: Rechtsschutz in klaren Fällen
Art. 257 ZPO
1 Das Gericht gewährt Rechtsschutz im summarischen Verfahren, wenn:
- der Sachverhalt unbestritten oder sofort beweisbar ist; und
- die Rechtslage klar ist.
2 Ausgeschlossen ist dieser Rechtsschutz, wenn die Angelegenheit dem Offizialgrundsatz unterliegt.
3 Kann dieser Rechtsschutz nicht gewährt werden, so tritt das Gericht auf das Gesuch nicht ein.
Weiterführende Informationen
- Vermieter / Untermiete
- Zwingende Bestimmungen im Kündigungsschutz
- Kündigungsschutz bei Rohbaumiete
- Mietvertragsbeendigung infolge Kündigung
- Mieterverwechsel + Untermiete
Quelle
LawMedia Redaktionsteam