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Private Nutzung eines Geschäftsfahrzeuges: Elektroautos nicht länger benachteiligen

Motion 26.3844

Datum:
23.07.2026
Rubrik:
Gesetzgebung
Rechtsgebiet:
Steuer- und Abgaberecht, Autorecht, Geschäftsfahrzeug und Steuern
Stichworte:
Einkommenssteuer, Elektrofahrzeuge, Motion
Erlass:
Motion 26.3844
Entscheid:
Private Nutzung eines Geschäftsfahrzeuges
Autor:
LawMedia Redaktion
Verlag:
LAWMEDIA AG

Summary

NR Jauslin (GLP/AG) hat eine Benachteiligung von Elektrofahrzeugen bei der Einkommenssteuer erkannt und fordert nun mit seiner Motion 26.3844, dass die Pauschale bei der privaten Verwendung eines Geschäftsfahrzeugs angepasst wird

Eingereichter Motions-Text

Der Bundesrat wird beauftragt, bei der direkten Bundessteuer die Besteuerung des Privatanteils von rein batterieelektrischen Geschäftsfahrzeugen inklusive allfälliger Home-Ladeinfrastruktur auf Basis eines vergleichbaren Verbrennerfahrzeugs zu berechnen. Die Reduktion erfolgt degressiv, wird regelmässig überprüft und ist so auszugestalten, dass sie mit sinkenden Mehrkosten gegenüber vergleichbaren Verbrennerfahrzeugen abnimmt. Sie gilt, bis der Anteil von Elektroautos im Bestand nachhaltig über 50 Prozent liegt. 

Motions-Begründung

Allgemein

Die Elektrifizierung des Strassenverkehrs ist laut NR Jauslin zentral, um die Schweizer Klimaziele zu erreichen. Geschäftsfahrzeuge würden dabei eine wichtige Rolle spielen:

  • Sie machten einen erheblichen Anteil der Neuzulassungen aus und prägen die Zusammensetzung der Fahrzeugflotte.
  • Die Rahmenbedingungen für die Elektromobilität in der Schweiz seien jedoch unzureichend.
  • Während andere europäische Länder gezielt Anreize schaffen würden und den Anteil der Elektroautos erfolgreich erhöhten, hinke die Schweiz hinterher.
  • Das erschwere es, die CO2-Flottenziele und die Klimaziele im Verkehr zu erreichen. 

Nachfolgend die Argumente von NR Jauslin für die Gutheissung seiner Motion:

Fehlanreiz

Ein Fehlanreiz liege in der Besteuerung von Geschäftsfahrzeugen:

  • Der private Nutzungsanteil eines Geschäftsfahrzeugs werde auf Basis des Anschaffungspreises berechnet,
    • wobei bei Elektroautos auch die Home-Ladeinfrastruktur berücksichtigt werde,
      • sofern sie vom Arbeitgeber finanziert werde.
  • Elektroautos inklusive Ladeinfrastruktur seien in der Anschaffung meistens noch immer deutlich teurer als vergleichbare Verbrenner.

Nachteil

Dieser Nachteil übertrage sich direkt auf

  • die höhere Besteuerung der privaten Nutzung und
  • wirke sich über die gesamte Nutzungsdauer aus.

Elektroautos würden dadurch als Geschäftsfahrzeuge systematisch weniger attraktiv gelten,

  • obwohl sie im Betrieb tiefere Emissionen verursachten und
  • für die Zielerreichung im Strassenverkehr zentral seien. 

Benachteiligung / Änderungsziel

Diese Benachteiligung widerspreche den klimapolitischen Zielen der Schweiz. Mit einem reduzierten, degressiven Berechnungspreis würde dieser Fehlanreiz korrigiert:

  • Dies erhöhe die Attraktivität von Elektro-Geschäftsfahrzeugen,
  • fördere den Umstieg auf die Elektromobilität und
  • würde helfen, die Emissionen im Strassenverkehr zu senken.

Erstbehandelnder Rat

Nationalrat.

Wir werden weiter informieren.

Quelle

LawMedia Redaktionsteam

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