Summary
Das Laden von Elektrofahrzeugen zu Hause soll erleichtert werden:
- Grundeigentümer von Wohnliegenschaften
sollen inskünftig dazu verpflichtet werden können, die
- Grundinstallation zum Laden elektrischer Fahrzeuge
zu erstellen, sofern dies verlangen:
- Mieter;
- Personen mit Stockwerkeigentum.
Ausgangslage
Die Fahrzeug-Elektrifizierung ist ein wichtiges Element zur Erreichung des Netto-Null-Ziels bis 2050.
Fehlende Ladeinfrastruktur ist nach wie vor einer der häufigsten Gründe, warum Fahrzeughalter kein Elektrofahrzeug anschaffen.
Bei Mehrparteiengebäuden ist der Ausbau der Ladeinfrastruktur wegen der oft gemeinsamen Parkierungsanlagen zentral, da zudem in der Schweiz Mietverhältnisse sowie Stockwerkeigentum sehr verbreitet sind.
Änderung des Energiegesetzes
Die Änderung des Energiegesetzes schafft die rechtliche Grundlage, um den Zugang zu Ladeinfrastruktur zu vereinfachen.
- Motivation durch Motion 23.3936 von NR Jürg Grossen
- Grund für die vorgeschlagene Gesetzesänderung ist die Motion 23.3936 von Nationalrat Jürg Grossen, die das Parlament im Juni 2025 angenommen hat.
- Verpflichtung der Grundeigentümer, die Ladeinfrastruktur-Grundinstallation bereitzustellen
- Die neue Regelung sieht vor, dass Grundeigentümerschaften dazu verpflichtet werden können, die Grundinstallation für Ladeinfrastruktur bereitzustellen.
- Verpflichteter Personenkreis
- Selbstbewohner oder Vermieter
- Der Anspruch gilt nur für Personen, die selbst in einer Liegenschaft oder Wohnsiedlung wohnen und deren Parkplatz zusammen mit der Wohnung vom selben Vermieter oder derselben Vermieterin überlassen wurde.
- Untervermieter
- Dieser gilt auch für Personen in Untermiete.
- Selbstbewohner oder Vermieter
- Zumutbarkeit
- Die Erstellung der Ladeinfrastruktur muss jedoch zumutbar sein.
Grundinstallation
Umfang der Grundinstallation
Zur Grundinstallation gehören:
- Zuleitung des Stroms bis zum betroffenen Parkplatz,
- System zur Zuordnung des Stromverbrauchs;
- gegebenenfalls ein Lastmanagement.
Kostenüberwälzung beim Stockwerkeigentum
Statt langer Ausführungen an dieser Stelle wird verwiesen auf:
Kostenüberwälzung bei der Miete
Im Mietverhältnis können die
- Kosten für die Grundinstallation
in der Regel überwälzt werden auf die
- Parkplatzmiete.
Gerichtszuständigkeit für Streitigkeiten
Streitigkeiten im Zusammenhang mit der Pflicht zur Erstellung der Grundinstallation sollen beurteilt werden von den
Vernehmlassung
Der Bundesrat hat die entsprechende Änderung des Energiegesetzes an seiner Sitzung vom 19.06.2026 in die Vernehmlassung geschickt.
Die Vernehmlassung dauert bis zum 12.10.2026.
Beilagen
Energiegesetz: Erlasstext
Quelle: admin.ch
Weiterführende Informationen
- Bundesratsvorhaben im Stockwerkeigentum
- Elektroladestationen
- bei gemeinschaftlicher Autoeinstellhalle
- als Thema beim Preisüberwacher
- Elektrofahrzeuge
- Überblick Ladeinfrastrukturen bei Immobilien
- Stockwerkeigentum
- Gemeinschaftliche Autoeinstallhalle, Installation + Betriebskosten
- effektive Variante
- Lademanagement durch einen Generalanbieter
- Miete / Mietnebenkosten
- E-Ladestationen als neues Streitthema
- Teil 1
- Teil 2
- Teil 3
- Zivilgerichtsverfahren / Zivilprozesse
Quelle
LawMedia Redaktionsteam