Der Ständerat will Trinkgelder pauschal von Steuern und Sozialabgaben befreien. Nun formiert sich heftiger Widerstand aus der Rechtswissenschaft: Dreizehn renommierte Professorinnen und Professoren für Arbeits- und Sozialversicherungsrecht warnen vor einem verfassungswidrigen Präzedenzfall und schwerwiegenden sozialen Risiken.
Trinkgelder in der Schweizer Gastronomie belaufen sich schätzungsweise auf bis zu einer Milliarde Franken jährlich. Mit der Zunahme bargeldloser Zahlungen per Karte oder Twint tauchen diese Beträge immer häufiger in den Buchhaltungen auf.
Das weckt Begehrlichkeiten:
- Sozialministerin Elisabeth Baume-Schneider wollte die Gelder für die AHV-Finanzierung heranziehen. Doch das Parlament intervenierte.
Der politische Vorstoss und eine ungewöhnliche Allianz
Eine Motion von Mitte-Ständerat Beat Rieder verlangt, Trinkgelder in der Gastronomie generell vom steuerbaren Einkommen und vom massgebenden AHV-Lohn auszunehmen, selbst dann, wenn sie einen wesentlichen Teil des Lohns ausmachen. Der Ständerat stimmte dem Vorstoss im März 2026 fast einstimmig (42 zu 1 Stimmen) zu.
Hinter der Motion steht eine seltene Allianz der Sozialpartner: Arbeitgeber (Gastrosuisse) und Gewerkschaften ziehen am selben Strick. Die Wirte fürchten zusätzliche Lohnnebenkosten, die Arbeitnehmervertreter sorgen sich um tiefere Netto-Einkommen in einer ohnehin von Tieflöhnen geprägten Branche.
Die Kritik der Wissenschaft: Verfassungswidrig und missbrauchsanfällig
In einem Brief an den Nationalrat schlagen nun jedoch 13 Rechtsexperten Alarm. Initiiert wurde das Schreiben von Thomas Geiser, emeritiertem Professor für Arbeitsrecht an der Universität St. Gallen. Die Juristen warnen vor schwerwiegenden Konsequenzen:
- Verstoss gegen die Bundesverfassung
- Eine Privilegierung von Trinkgeldern gegenüber anderen Einkommensarten verletzt laut den Professoren das verfassungsrechtliche Prinzip der Rechtsgleichheit.
- Gleiches müsse gleich behandelt werden.
- Einfallstor für Schwarzgeld
- Wird das Trinkgeld steuer- und abgabenfrei, schafft dies massive Fehlanreize.
- Dienstleister, von der
- Gastronomie über
- Coiffeure bis hin zu
- Handwerkern,
- könnten reguläre Rechnungsbeträge künstlich senken und als steuerfreies Trinkgeld deklarieren, um Abgaben zu sparen.
- Förderung von Altersarmut
- Werden auf Trinkgelder keine Beiträge gezahlt, sinken im Ernstfall auch die versicherten Leistungen bei
- Arbeitslosigkeit,
- Krankheit und vor allem
- im Alter.
- Die Befreiung schützt zwar kurzfristig das Nettoeinkommen, schwächt aber langfristig die soziale Absicherung der Angestellten.
- Werden auf Trinkgelder keine Beiträge gezahlt, sinken im Ernstfall auch die versicherten Leistungen bei
Ausblick
Das Geschäft kommt voraussichtlich in der Herbstsession vor den Nationalrat. Lehnt dieser die Motion nicht noch überraschend ab, muss der Bundesrat eine entsprechende Gesetzesänderung ausarbeiten. Trotz der deutlichen Warnungen der Rechtsprofessoren gilt eine Zustimmung im Nationalrat aufgrund der breiten politischen und gewerkschaftlichen Allianz als wahrscheinlich.
Weiterführende Informationen
- Trinkgeld
- Lohn / Lohnforderungen
- Steuern Privatpersonen
Quelle
LawMedia Redaktionsteam
Hinweis: Dieser Artikel wurde mit Hilfe von Künstlicher Intelligenz erstellt.