LAWINFO

Lohn und Lohnforderungen

QR Code

Einleitung zu Lohn / Lohnforderungen

Rechtsgebiet:
Lohn und Lohnforderungen
Stichworte:
Lohn, Lohnforderungen, Lohnzahlungspflicht
Autor:
Bürgi Nägeli Rechtsanwälte
Herausgeber:
Verlag:
LAWMEDIA AG

Der Lohn

Der Lohn ist das Entgelt des Arbeitgebers für die Arbeitsleistung des Arbeitnehmers.

Lohnzahlungspflicht

Die Lohnzahlungspflicht ist die Hauptpflicht des Arbeitgebers. Sie steht in einem Austauschverhältnis zur Arbeitspflicht des Arbeitnehmers.

Nicht im Austauschverhältnis stehen alle Leistungen, die nicht Lohn sind wie Gratifikationen, Spesen, Pensionen mit Fürsorgegedanken.

Leistungslohn-Varianten

In der Geld getriebenen Wirtschaft müssen die Arbeitgeber das besondere Arbeitnehmerengagement zunehmend erkaufen. Deshalb hat die Vielfalt an Leistungslohn-Varianten zugenommen:

  • Akkordlohn
  • Lohn + Prämie
  • Lohn + Provision
  • Lohn + Anteil am Geschäftsergebnis
  • Lohn + Mitarbeiterbeteiligung
  • usf.

Lohngestaltung sowie Leistungsstörungen

Zu diesen und weiteren Punkten der Lohngestaltung sowie Leistungsstörungen (Arbeitsverhinderung und Lohnfortzahlungspflicht, Lohnrückbehalt, Verrechnung mit Schadenersatzforderungen des Arbeitgebers, Verletzung der Lohnzahlungspflicht usw.) finden Sie hier Informationen.

Kurzüberblick dieser Kommentierung zu Lohn / Lohnforderungen

 

    Kontakt

    Bürgi Nägeli Rechtsanwälte

    Kontakt / Help

    Bürgi Nägeli Rechtsanwälte

    Anrede

    Ihr Vorname*

    Ihr Nachname*

    Firma

    Telefonnummer*

    Betreff (Interessen- / Streitgegenstand)*

    * = Pflichtfelder

    Eine Kopie der Mitteilung geht an die im Feld "E-Mail" angegebene E-Mail-Adresse.

    Vorbehalt / Disclaimer

    Diese allgemeine Information erfolgt ohne jede Gewähr und ersetzt eine Individualberatung im konkreten Einzelfall nicht. Jede Handlung, die der Leser bzw. Nutzer aufgrund der vorstehenden allgemeinen Information vornimmt, geschieht von ihm ausschliesslich in eigenem Namen, auf eigene Rechnung und auf eigenes Risiko.

    Urheber- und Verlagsrechte

    Alle in dieser Web-Information veröffentlichten Beiträge sind urheberrechtlich geschützt. Das gilt auch für die veröffentlichten Gerichtsentscheide und Leitsätze, soweit sie von den Autoren oder den Redaktoren erarbeitet oder redigiert worden sind. Der Rechtschutz gilt auch gegenüber Datenbanken und ähnlichen Einrichtungen. Kein Teil dieser Web-Information darf ohne schriftliche Genehmigung des Verlages in irgendeiner Form – sämtliche technische und digitale Verfahren – reproduziert werden.