Das Schweizerische Bundesgericht heisst die
- Beschwerde gegen die 2024 in Kraft getretenen Änderungen des Polizeigesetzes des Kantons Bern
teilweise gut.
Die beanstandeten Regelungen zur automatisierten Fahrzeugfahndung (AF) lassen sich – bis auf zwei Ausnahmen – verfassungskonform auslegen.
Als unzulässig erachtet das Bundesgericht folgende zwei Normen:
- Die Bestimmung zur anlasslosen Datenspeicherung;
- die Erstellung von Bildaufnahmen von Fahrzeuginsassinnen und -insassen.
Aufgehoben hat das Bundesgericht zudem
- die Regelung zum Einsatz von Körperkameras durch Polizeiangehörige.
BGer 1C_354(2024 vom 12.08.2026
Weiterführende Informationen
- Polizeirecht
- Info zum Polizeirecht
- Das Polizeirecht regelt per Erlass (Gesetze, Verordnung etc.) die Aufgaben und Befugnisse der Polizei, wobei innerdienstlich meistens die Regeln des öffentlichen Personalrechts nebst bestimmter Dienstanweisungen, Anordnungen und Grundsätze gelten.
Quelle
LawMedia Redaktionsteam
Bildquelle: Kantonspolizei Bern