LAWNEWS

Unternehmenssteuern

QR Code

MWST-Erhöhung um 0,5 % während 12 Jahren: Botschaft des Bundesrates

Motivation als befristeter Sicherheitsbeitrag

Datum:
13.08.2026
Rubrik:
Gesetzgebung
Rechtsgebiet:
Unternehmenssteuern, Mehrwertsteuern
Thema:
MWST-Erhöhung um 0,5 % während 12 Jahren
Stichworte:
Armee, Bundesrat, MWST-Erhöhung, Rüstungsausgaben, Rüstungsfonds, Sicherheitslage
Autor:
LawMedia Redaktion
Verlag:
LAWMEDIA AG

Summary

Aufgrund der verschärften Sicherheitslage will der Bundesrat (BR)

  • die Sicherheit und Verteidigung der Schweiz stärken und
  • dazu die Mehrwertsteuer während 12 Jahren um 0,5 Prozentpunkte erhöhen.

Die dadurch erzielten Mehreinnahmen sollen ausschliesslich für prioritäre Rüstungsausgaben der Armee eingesetzt.

Laut Bundesrat sollen so die notwendigen Investitionen getätigt werden können,

  • um die Bevölkerung und das Land gegen die wahrscheinlichsten Bedrohungen – hybride Aktivitäten und
  • Angriffe aus der Distanz – besser zu schützen.

Ein verschuldungsfähiger Rüstungsfonds

  • erhöht die Flexibilität bei Zahlungen und
  • trägt dazu bei, notwendige Beschaffungen zu beschleunigen.

In seiner Sitzung vom 12. August 2026 hat der Bundesrat die Botschaft zur befristeten Erhöhung der Mehrwertsteuer verabschiedet.

Dokumentation

Quelle

LawMedia Redaktionsteam

Bildquelle: Key Visual CD Armee | mediathek.admin.ch | CC BY-NC-ND

Vorbehalt / Disclaimer

Diese allgemeine Information erfolgt ohne jede Gewähr und ersetzt eine Individualberatung im konkreten Einzelfall nicht. Jede Handlung, die der Leser bzw. Nutzer aufgrund der vorstehenden allgemeinen Information vornimmt, geschieht von ihm ausschliesslich in eigenem Namen, auf eigene Rechnung und auf eigenes Risiko.

Urheber- und Verlagsrechte

Alle in dieser Web-Information veröffentlichten Beiträge sind urheberrechtlich geschützt. Das gilt auch für die veröffentlichten Gerichtsentscheide und Leitsätze, soweit sie von den Autoren oder den Redaktoren erarbeitet oder redigiert worden sind. Der Rechtschutz gilt auch gegenüber Datenbanken und ähnlichen Einrichtungen. Kein Teil dieser Web-Information darf ohne schriftliche Genehmigung des Verlages in irgendeiner Form – sämtliche technische und digitale Verfahren – reproduziert werden.