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MWST-Sondersatz für Hotellerie – Weiterführung oder Aufhebung?

NR will Hotel-MWST-Sondersatz von 3,8 % abschaffen

Datum:
30.07.2026
Rubrik:
Gesetzgebung
Rechtsgebiet:
Unternehmenssteuern, Mehrwertsteuern
Thema:
MWST-Sondersatz für Hotellerie
Stichworte:
Aufhebung, Hotel, Hotelimmobilien, Hotellerie, Mehrwertsteuer, Mehrwertsteuer-Sätze, MWST, Sondersatz, Weiterführung
Autor:
LawMedia Redaktion
Verlag:
LAWMEDIA AG

Summary

Eine Mehrheit des Nationalrats (NR) setzte sich mit dem Argument durch, die Schweizer Hotellerie habe in letzter Zeit Rekordzahlen ausgewiesen:

  • Hotel-MWST-Sondersatz von 3,8 % soll fallen
    • Der Nationalrat (NR) will der Schweizer Hotellerie den Mehrwertsteuer-Sondersatz von 3,8 % streichen.
  • Für Hotelbranche soll Normal-Satz von 8,1 % gelten
    • Die Beherbergungsbranche soll inskünftig dem Normalsatz von 8,1 % unterstehen.

Bundesrats-Empfehlung

Der Bundesrat (BR) hatte in Erfüllung eines parlamentarischen Auftrags einen Gesetzesentwurf zur Weiterführung der Massnahme vorgelegt, aber

  • zur Ablehnung empfohlen.

Die Beherbergungsbranche soll künftig dem normalen MWST-Satz von 8,1 % unterstehen.

WAK-Entscheid

Die Mehrheit der vorberatenden Kommission für Wirtschaft und Abgaben des Nationalrats hatte sich für die Verlängerung des Sondersatzes ausgesprochen:

  • mit 14 zu 11 Stimmen.

NR-Entscheid

Die Kommissionsminderheit des NR beantragte ein Nichteintreten auf die Vorlage.

Die NR-Mehrheit setzte sich durch, mit

  • 105 zu 75 Stimmen
  • bei 15 Enthaltungen.

Grund

Die NR-Mehrheit, die sich durchsetzte, machte geltend:

  • die Schweizer Hotellerie habe in vergangener Zeit Rekordzahlen ausgewiesen.

In dieser Situation sei es nicht mehr gerechtfertigt,

  • den 1996 zur Stützung der damals kriselnden Branche eingeführten MWST-Sondersatz ein weiteres Mal zu verlängern.

Sechsmalige Verlängerung – nun soll fertig sein

Sechs Mal wurde die Gültigkeit des MWST-Sondersatzes verlängert.

Weiteres Vorgehen

Mit dem Entscheid stellte sich die Mehrheit des Nationalrats auf die Seite des Bundesrats,

  • der sich mit Verweis auf knappe Bundesfinanzen auch gegen die Verlängerung ausgesprochen hatte.

Die MWST-Sondersteuersatz-Aufhebung würde dem Bund rund CHF 300 Mio. Mehreinnahmen bescheren.

Wie weiter?

Nun hat der Ständerat (SR) zu entscheiden.

Das Geschäft geht damit in den Ständerat (SR).

Quelle

LawMedia Redaktionsteam

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