Summary
Eine Mehrheit des Nationalrats (NR) setzte sich mit dem Argument durch, die Schweizer Hotellerie habe in letzter Zeit Rekordzahlen ausgewiesen:
- Hotel-MWST-Sondersatz von 3,8 % soll fallen
- Der Nationalrat (NR) will der Schweizer Hotellerie den Mehrwertsteuer-Sondersatz von 3,8 % streichen.
- Für Hotelbranche soll Normal-Satz von 8,1 % gelten
- Die Beherbergungsbranche soll inskünftig dem Normalsatz von 8,1 % unterstehen.
Bundesrats-Empfehlung
Der Bundesrat (BR) hatte in Erfüllung eines parlamentarischen Auftrags einen Gesetzesentwurf zur Weiterführung der Massnahme vorgelegt, aber
- zur Ablehnung empfohlen.
Die Beherbergungsbranche soll künftig dem normalen MWST-Satz von 8,1 % unterstehen.
WAK-Entscheid
Die Mehrheit der vorberatenden Kommission für Wirtschaft und Abgaben des Nationalrats hatte sich für die Verlängerung des Sondersatzes ausgesprochen:
- mit 14 zu 11 Stimmen.
NR-Entscheid
Die Kommissionsminderheit des NR beantragte ein Nichteintreten auf die Vorlage.
Die NR-Mehrheit setzte sich durch, mit
- 105 zu 75 Stimmen
- bei 15 Enthaltungen.
Grund
Die NR-Mehrheit, die sich durchsetzte, machte geltend:
- die Schweizer Hotellerie habe in vergangener Zeit Rekordzahlen ausgewiesen.
In dieser Situation sei es nicht mehr gerechtfertigt,
- den 1996 zur Stützung der damals kriselnden Branche eingeführten MWST-Sondersatz ein weiteres Mal zu verlängern.
Sechsmalige Verlängerung – nun soll fertig sein
Sechs Mal wurde die Gültigkeit des MWST-Sondersatzes verlängert.
Weiteres Vorgehen
Mit dem Entscheid stellte sich die Mehrheit des Nationalrats auf die Seite des Bundesrats,
- der sich mit Verweis auf knappe Bundesfinanzen auch gegen die Verlängerung ausgesprochen hatte.
Die MWST-Sondersteuersatz-Aufhebung würde dem Bund rund CHF 300 Mio. Mehreinnahmen bescheren.
Wie weiter?
Nun hat der Ständerat (SR) zu entscheiden.
Das Geschäft geht damit in den Ständerat (SR).
Weiterführende Informationen
- Hotellerie-MWST-Ansatz (IST)
- Hotellerie-MWST-Ansatz (SOLL)
Quelle
LawMedia Redaktionsteam