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Energetische Gebäudesanierung

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Anzeige der Mietzinserhöhung

Rechtsgebiet:
Energetische Gebäudesanierung
Stichworte:
Energetische Gebäudesanierung
Autor:
Bürgi Nägeli Rechtsanwälte
Herausgeber:
Verlag:
LAWMEDIA AG

Voraussetzungen

Sind

  • die Sanierungsarbeiten durchgeführt und
  • die Belege dafür vorliegend,

kann der

  • der Vermieter
  • die Mietzinserhöhung
  • den einzelnen Mietern
  • mittels amtlichen Formulars

anzeigen.

Umfassende Überholungen

Bei umfassenden Überholungen können

  • gestaffelte Mietzinserhöhungen
  • nach Massgabe der bereits erfolgten Zahlungen

erfolgen.

Zeigt der Vermieter die Mietzinserhöhung an bevor alle Unternehmerrechnungen bezahlt sind, erfolgt die Berechnung der Mietzinserhöhung nur auf denjenigen Kosten, für welche die Zahlungsbelege vorliegen.

    Kontakt

    Bürgi Nägeli Rechtsanwälte

    Kontakt / Help

    Bürgi Nägeli Rechtsanwälte

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