LAWNEWS

Steuern / Tax / Steuern / Steuern Privatpersonen / Unternehmenssteuern

QR Code

Automatischer Informationsaustausch in Steuersachen (AIA): Vernehmlassung zur AIA-Änderung

Datum:
05.03.2019
Rubrik:
Gesetzgebung
Rechtsgebiet:
Steuern / Tax
Stichworte:
AIA-Abkommen, automatischer Informationsaustausch (AIA), Steuern, Vernehmlassung
Autor:
LawMedia Redaktion
Verlag:
LAWMEDIA AG

Vernehmlassungsdauer: 12.06.2019

Der Bundesrat hat mit Beschluss vom 27.02.2019 die Vernehmlassung zur Revision des Bundesgesetzes und der Verordnung über den internationalen automatischen Informationsaustausch in Steuersachen (AIA) eröffnet.

Die Schweiz setzt den AIA-Standard bereits seit dem 01.01.2017 um.

Das Global Forum hat im Rahmen seiner Funktion die Schweizer AIA-Rechtsgrundlagen geprüft und Empfehlungen verabschiedet. Die Empfehlungen betreffen u.a.:

  • Gewisse Sorgfalts- und Registrierungspflichten
  • das Festhalten einer Dokumentenaufbewahrungspflicht für meldende schweizerische Finanzinstitute
  • die Begriffsbestimmungen
  • die Aufhebung oder Anpassung von Ausnahmebestimmungen

Die Änderungen an Gesetz und Verordnung sollen per 01.01.2021 in Kraft treten.

Mit den geplanten Rechtsgrundlagen-Änderungen sollen die Empfehlungen des Global Forum on Transparency and Exchange of Information for Tax Purposes (Global Forum) umgesetzt werden.

Die Vernehmlassung dauert bis zum 12.06.2019. Die Vorlage soll im Frühjahr 2020 in die parlamentarische Beratung gelangen.

Mehr: Bundesrat eröffnet Vernehmlassung zur Änderung der AIA-Rechtsgrundlagen | admin.ch

Vorbehalt / Disclaimer

Diese allgemeine Information erfolgt ohne jede Gewähr und ersetzt eine Individualberatung im konkreten Einzelfall nicht. Jede Handlung, die der Leser bzw. Nutzer aufgrund der vorstehenden allgemeinen Information vornimmt, geschieht von ihm ausschliesslich in eigenem Namen, auf eigene Rechnung und auf eigenes Risiko.

Urheber- und Verlagsrechte

Alle in dieser Web-Information veröffentlichten Beiträge sind urheberrechtlich geschützt. Das gilt auch für die veröffentlichten Gerichtsentscheide und Leitsätze, soweit sie von den Autoren oder den Redaktoren erarbeitet oder redigiert worden sind. Der Rechtschutz gilt auch gegenüber Datenbanken und ähnlichen Einrichtungen. Kein Teil dieser Web-Information darf ohne schriftliche Genehmigung des Verlages in irgendeiner Form – sämtliche technische und digitale Verfahren – reproduziert werden.