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Gewerberaummiete / Bau- und Planungsrecht / Mietrecht / Sachenrecht / Immobilien / Wohnungsmiete / Wohneigentum

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Gebäudeprogramm des Bundes: Anpassungen notwendig

Datum:
25.03.2011
Rubrik:
Berichte
Rechtsgebiet:
Bau- und Planungsrecht, Gewerberaummiete, Mietrecht, Sachenrecht / Immobilien, Wohnungsmiete / Wohneigentum
Stichworte:
energetische Sanierung, Energieeffizienz, Gebäudesanierung, wertvermehrende Investition
Autor:
LawMedia Redaktion
Verlag:
LAWMEDIA AG

Artikel zuletzt aktualisiert am 27. April 2012

Seit Anfang 2010 fördert der Bund im Rahmen des «Gebäudeprogramms» energetische Sanierungen und Investitionen in erneuerbare Energien bei Immobilien. Formuliertes Ziel des Programms ist eine Reduktion des CO2-Ausstoss bei den Schweizer Gebäuden um 2.2 Mio. Tonnen pro Jahr. Dazu stellt der Bund jährlich insgesamt zwischen 280 und 300 Mio. Franken an Fördergeldern bereit.

Das Gebäudeprogramm stösst nun auf eine so grosse Nachfrage, dass die jährlichen Sollwerte bei weitem übertroffen werden. Wie das Bundesamt für Energie und das Bundesamt für Umwelt bekannt gaben, gingen 2010 fast 30’000 Gesuche ein. Bund und Kantone rechneten dagegen mit maximal 16’000 Gesuchen pro Jahr. Auch in den ersten Monaten des Jahres 2011 war kein Rückgang der Gesuche zu verzeichnen, im Gegenteil: Die Fördermittel für das Jahr 2011 waren bereits zu Beginn des Jahres verpflichtet. So würden beispielsweise die 133 Mio. CHF, welche für die Sanierung von Gebäudehüllen zu Verfügung stehen, deutlich überbeansprucht.

Um nun die Liquidität über die Laufzeit des Programms bis 2020 zu gewährleisten, haben Bund und Kantone bereits per 01. April 2011 Anpassungen am Gebäudeprogramm beschlossen. Doch auch nach diesen Anpassungen geht der Trend unbegrenzt weiter: Auch 2012 ist die Anzahl eingereichter Gesuche hoch und übertrifft die Erwartungen weiterhin. Mit dem revidierten CO2-Gesetz, das voraussichtlich 2013 in Kraft tritt, sollen in Zukunft mehr Mittel aus der CO2-Abgabe für das Gebäudeprogramm zu Verfügung stehen. Dieser gesetzlich vorgesehene Ausbau kann jedoch erst realisiert werden, wenn die aktuell geltende CO2-Abgabe von 36 CHF / Tonne CO2 erhöht wird. Da jedoch 2013 keine Erhöhung der CO2-Abgabe geplant ist, stünden dem Gebäudeprogramm im besten Fall 2015 mehr Fördermittel zu Verfügung.

Aus diesen Gründen muss das Programm im bisherigen finanziellen Rahmen weitergeführt werden – auch wenn der Bedarf die Mittel weit übersteigt. Der Bundesrat plant daher, die Inhalte des Programms weiterzuentwickeln. Im April 2012 wurden ausserdem zusätzliche Anpassungen am Gebäudeprogramm bekannt gegeben – diese sollen die Wirkungen der knappen Mittel optimieren: Konkret soll der Anreiz verstärkt werden, ein Gebäude möglichst umfassend zu sanieren. Aus diesem Grund sind die Fördergelder für die Erneuerung von Fenstern neu an eine kombinierte Sanierung von Fenstern und Fassade bzw. Dachfläche geknüpft.

Änderungen am Gebäudeprogramm per 26. April 2012:

«Konkret treten auf heute, 26. April 2012, folgende Anpassungen in Kraft:

  • Der Fördersatz von Fenstern, Dach und Fassade wird von 40 Fr. auf 30 Fr. pro Quadratmeter reduziert. Der Fördersatz für die Dämmung gegen unbeheizte Räume wird von 15 Fr. auf 10 Fr. pro Quadratmeter gesenkt.
  • Fenster sind nur noch förderberechtigt, wenn gleichzeitig die sie umgebende Fassaden- oder Dachfläche saniert wird.

Für Gesuche mit Poststempel vom 27. April 2012 und später gelten die neuen Fördersätze.»

Änderungen am Gebäudeprogramm per 01. April 2011:

«Konkret treten auf den 1. April 2011 folgende zwei Programmanpassungen in Kraft:

  • Die Minimalfördersumme pro Gesuch wird von 1’000 auf 3’000 Franken erhöht;
  • der Förderbeitrag für den Fensterersatz wird von 70 auf 40 Franken gesenkt.

Dahinter stehen folgende Überlegungen:

Die Erhöhung der Minimalfördersumme erhöht die Effizienz des Programms: Die Anzahl der Kleingesuche wird reduziert, und somit auch die Bearbeitungskosten pro gefördertem Quadratmeter. Durch die gesamthaft tieferen Bearbeitungskosten stehen nun mehr Mittel für Sanierungsprojekte zur Verfügung; dadurch kann das Gebäudeprogramm noch mehr CO2-Emissionen reduzieren.

Die Senkung des Förderbeitrags für den Fensterersatz wiederspiegelt die rasante technische Entwicklung: Dreifachverglaste Fenster werden immer mehr zum Standard; die Preisdifferenz zu den zweifach verglasten Fenstern wird kleiner. Der bisherige Beitrag von 70 Franken pro Quadratmeter kann fallweise gar die Preisdifferenz zwischen zwei- und dreifach verglasten Fenstern übertreffen. Ein Förderbeitrag von mehr als 40 Franken pro Quadratmeter Fensterersatz ist deshalb nicht mehr gerechtfertigt. Durch den tieferen Fördersatz kann mit weniger Mitteln gleich viel CO2 eingespart werden.»

BAFU und BFE schreiben, dass das Gebäudeprogramm auch mit den weiteren Anpassungen seinen Charakter beibehalte: So können Hausbesitzer weiterhin wählen, ob sie eine Sanierung schrittweise oder gesamthaft umsetzen wollen.

Mietrechtliche Folgen einer energetischen Sanierung

Viele energetische Sanierungen gelten nach schweizerischem Mietrecht als wertvermehrende Investitionen. Dies bedeutet, dass Vermieter durch eine Erhöhung des Mietzinses die Kosten als Mehrwert auf die Mieter abwälzen können.

Weitere Informationen dazu finden Sie im folgenden Artikel:

» Energetische Sanierung: Eine wertvermehrende Investition

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