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AGB – Allgemeine Geschäftsbedingungen / Kaufvertrag / Allgemeine Geschäftsbedingungen / Vertragsrecht

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Umtausch von Weihnachtsgeschenken

Datum:
05.01.2014
Rubrik:
Berichte
Rechtsgebiet:
AGB – Allgemeine Geschäftsbedingungen
Stichworte:
Umtausch
Autor:
LawMedia Redaktion
Verlag:
LAWMEDIA AG

Das Schweizer Gesetz sieht bei gekauften Waren kein Rückgabe- oder Umtauschrecht vor. In der Schweiz gilt der Grundsatz „Gekauft ist gekauft“. Dies gilt auch für Geschenke, die im Internet gekauft wurden.

Viele Geschäfte zeigen sich aber kulant und betreiben somit geschicktes Marketing, ganz nach dem Motto: Der Kunde ist König. Gemäss Recherchen des „Tages-Anzeigers“, können etwa bei Orell Füssli bis 14 Tage nach dem Einkauf, die Waren umgetauscht werden. Globus und Manor verzichten auf eine Zeitlimite für den Umtausch. Gegenüber dem „Tages-Anzeiger“ sagt die Sprecherin von Manor, Elle Steinbreche: „Bei uns gilt: Zufriedenheit oder Geld zurück.“ Auch beim Spielwarenhändler Franz Carl Weber ist man grosszügig. In den Allgemeinen Geschäftsbedingungen wird den Kunden ein Umtauschrecht von 30 Tagen ab Kaufdatum gewährt.

Wichtig ist, dass man die Quittung vorweisen kann. Zudem sollte die Ware, wenn immer möglich in der original Verpackung zurückgebracht werden. Wer auf Nummer sicher gehen will, sollte sich beim Kauf schriftlich auf dem Kaufbeleg einen Umtausch oder eine Rücknahme bestätigen lassen.

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