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Abgas-Skandal: Verkehrsabgaben-Erhöhung?

Datum:
04.11.2015
Rubrik:
Berichte
Rechtsgebiet:
Verkehrsrecht
Stichworte:
Abgas-Skandal, Abgasmanipulation, ASTRA, Dieselmotoren, Vorläufiges Zulassungsverbot
Autor:
LawMedia Redaktion
Verlag:
LAWMEDIA AG

Einleitung

Wir berichteten, dass der Abgas-Skandal verschiedene rechtliche, steuerliche und wirtschaftliche Folgen zeitigt.

Viele betroffene Fahrzeugbesitzer haben angeblich abgasarme Dieselfahrzeuge wegen der vorteilhafteren Verkehrsabgaben erworben.

Motorfahrzeugsteuerpflicht

Wie für jedes eingelöste Fahrzeug wird jährlich die Verkehrsabgabe erhoben. Dies galt und gilt auch für die vom Abgas-Skandal betroffenen Fahrzeuge.

Kantonale Festsetzungs- und Bezugs-Hoheit

Die Hoheit für die Verkehrsabgabenerhebung liegt bei den Kantonen. – Die Berechnungsgrundlagen und die Höhe der Motorfahrzeugsteuer sind von Kanton zu Kanton verschieden.

Reflexe auf Abgas-Skandal-betroffene Fahrzeuge

Änderungen an der Motorentechnik und Motoreneinstellung können den Dieselverbrauch und damit die Emissionen (Kohlendioxid und Russpartikel) steigen lassen. Dies kann, muss aber nicht Auswirkungen auf die Festsetzung der Verkehrsabgaben haben.

Künftige Motorfahrzeugsteuern

Gelingt die Nachbesserung der betroffenen Dieselmotoren nicht, könnte dies bei der Fahrzeug-Einstufung Folgen haben. Macht sich der betroffene Kanton die Mühe und stuft das Fahrzeug zu den effektiven, höheren Emissionswerten ein, kann dies für den Halter zu höheren Verkehrsabgaben führen. Der betroffene Halter hat dies, falls dieser Aspekt für ihn wichtig ist, dereinst beim zuständigen Strassenverkehrsamt abzuklären.

Nachzahlung?

Im Zusammenhang mit den Verkehrsabgaben kam auch die Frage auf, ob scheinbar zu Unrecht gewährte Abgabenerleichterungen nachgefordert werden könnten; dabei würde es um die Differenz zwischen bezahlten und bei richtiger Schadstoffklassifizierung effektiv geschuldeten Abgaben gehen.

Es ist Sache der betroffenen Kantone dies gegebenenfalls zu entscheiden.

Fazit

Ergibt sich eine künftige Erhöhung der Motorfahrzeugsteuer durch angepasste Emissionsklassierung, muss sich der betroffene Halter überlegen, ob sich durch einen vorzeitigen Fahrzeugwechsel die Kostenminderung bei den künftigen Motorfahrzeugabgaben rechnet. Oft und im Speziellen wird der Wertverlust aller Voraussicht nach höher ausfallen als die ersparten zusätzlichen Verkehrsabgaben. Andere Fahrzeugwechselmotive (Umwelt, Image, Betriebskosten, Verärgerung usw.) bleiben natürlich vorbehalten.

Bei der Abgabennachforderung ist es früh genug, das adäquate Verhalten zur gegebenen Zeit zu überlegen. Der effektive Sachverhalt lässt sich nachträglich leider nicht ändern.

04.11.2015 14:50

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