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Erheblich mehr Selbstanzeigen

Datum:
20.02.2017
Rubrik:
Berichte
Rechtsgebiet:
Steuern / Tax
Stichworte:
automatischer Informationsaustausch (AIA), Checklisten, Merkblätter, Selbstanzeige, Steueramnestie
Autor:
LawMedia Redaktion
Verlag:
LAWMEDIA AG

Kanton Zürich

Beim Steueramt des Kantons Zürich sind im vergangenen Jahr so viele Selbstanzeigen wie noch nie seit der Einführung der straflosen Selbstanzeige (2010) eingegangen:

2016: ca. 2‘100
2015: ca. 1‘500
2014: ca. 1‘500

Die Finanzdirektion geht davon aus, dass vor allem der bevorstehende grenzüberschreitende Automatische Informationsaustausch (AIA) ausschlaggebend für die Zunahme um rund 600 Selbstanzeigefälle war, registrierte doch das Kantonale Steueramt mehrere Hundert Selbstanzeigen mit ausländischen Liegenschaften sowie Konten und Depots.

Bei der straflosen Selbstanzeige haben alle Steuerpflichtigen die Gelegenheit, einmal in ihrem Leben nicht deklarierte Einkünfte und Vermögenswerte offen zu legen, ohne dass eine Busse ausgefällt wird.

Hingegen müssen die nicht abgeführten Steuern auf maximal zehn Jahre zurück nachbezahlt werden.

2016 erledigte Steuer-Selbstanzeigen im Kanton Zürich
Jahr Erledigungen Nicht deklarierte Erträge Nicht deklarierte Vermögenswerte Nachhaltig aufgedeckte, in den kommenden Jahren zu versteuernde Vermögenswerte Steuererträge
Kanton + Gemeinden Bund
2016 1900 CHF 176 Mio. CHF 7102 Mio. CHF 1088 Mio. CHF 69 Mio. CHF 16 Mio.
2015 1500 CHF 184 Mio. CHF 7507 Mio. CHF 1042 Mio. CHF 70 Mio. CHF 16 Mio.

Tabelle: LawMedia AG / Daten: Finanzdirektion des Kantons Zürich

In 16 Fällen (Vorjahr 12) resultierte 2016 ein Gesamtsteuerertrag von je mehr als einer Million Schweizerfranken.

Der Durchschnittsertrag pro Selbstanzeigefall betrug CHF 33‘000 (Vorjahr CHF 46‘500).

Der grösste Teil der Selbstanzeigen erfolgten durch natürliche Personen. Auf Unternehmen entfielen 23 Selbstanzeigefälle (Vorjahr 30).

Die Selbstanzeigen betrafen

  • nicht deklarierte Vermögenswerte und allfällige Erträge daraus, nämlich:
    • Bankkonten
    • Wertschriftendepots
    • Grundstücke
    • unverteilte Erbschaften
    • Kunstgegenstände
  • bisher nicht angegebene Einkommen aus
    • Nebenbeschäftigungen
    • Alimenten
    • Renten.

Man darf gespannt sein, wie die Selbstanzeigen-Entwicklung 2017 verläuft.

Quelle

Medienmitteilung der Finanzdirektion des Kantons Zürich vom 06.01.2017

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