Einleitung
Die Selbstanzeige folgt der (späten) Erkenntnis des Steuerpflichtigten, nicht oder zu tief deklarierte Einkommen und Vermögenswerte dem Fiskus zu melden:
Steuerstrafrecht
Die Selbstanzeige folgt der (späten) Erkenntnis des Steuerpflichtigten, nicht oder zu tief deklarierte Einkommen und Vermögenswerte dem Fiskus zu melden: