LAWNEWS

Eherecht / Eheschliessung / Ehe / Eherecht / Ehescheidung / Vorsorge / Vorsorgerecht

QR Code

Neue Bundesbroschüre zur beruflichen Vorsorge bei Scheidung

Datum:
29.11.2017
Rubrik:
Berichte
Rechtsgebiet:
Eherecht / Eheschliessung / Ehe
Stichworte:
berufliche Vorsorge, BVG, Ehescheidung, Scheidungsrecht
Autor:
LawMedia Redaktion
Verlag:
LAWMEDIA AG

Anfangs 2017 trat die neue Regelung, wie das Vorsorgeguthaben im Scheidungsfalle aufgeteilt wird, in Kraft. – Eine neue Broschüre informiert über das Scheidungsrecht und erklärt die finanziellen Auswirkungen einer Scheidung auf die berufliche Vorsorge.


Berufliche Vorsorge bei Scheidung
Leitfaden für verheiratete und
eingetragene Paare
Eidgenössisches Büro für die Gleichstellung
von Frau und Mann – EBG 2017

Alexandra Jungo, Professorin für Zivilrecht, und Lena Rutishauser von der Universität Freiburg verfassten die Informationsbroschüre im Auftrag des Eidgenössischen Büros für die Gleichstellung von Frau und Mann EBG in Zusammenarbeit mit der Schweizerischen Konferenz der Gleichstellungsbeauftragten (SKG).

Die Broschüre vermittelt mit Fallillustrationen grundlegendes Wissen über die wichtigsten Aspekte und Gesetzesbestimmungen des schweizerischen Scheidungsrechts und gibt Antworten auf vorsorgerelevante Fragen. Die Info-Broschüre (d/f/i) kann beim Bundesamt für Bauten und Logistik BBL bestellt werden:

Download/ Bestellung der kostenlosen Broschüre:

Download Broschüre (PDF)

Bestellung Broschüre (Print)

Quelle

LawMedia-Redaktions-Team

Vorbehalt / Disclaimer

Diese allgemeine Information erfolgt ohne jede Gewähr und ersetzt eine Individualberatung im konkreten Einzelfall nicht. Jede Handlung, die der Leser bzw. Nutzer aufgrund der vorstehenden allgemeinen Information vornimmt, geschieht von ihm ausschliesslich in eigenem Namen, auf eigene Rechnung und auf eigenes Risiko.

Urheber- und Verlagsrechte

Alle in dieser Web-Information veröffentlichten Beiträge sind urheberrechtlich geschützt. Das gilt auch für die veröffentlichten Gerichtsentscheide und Leitsätze, soweit sie von den Autoren oder den Redaktoren erarbeitet oder redigiert worden sind. Der Rechtschutz gilt auch gegenüber Datenbanken und ähnlichen Einrichtungen. Kein Teil dieser Web-Information darf ohne schriftliche Genehmigung des Verlages in irgendeiner Form – sämtliche technische und digitale Verfahren – reproduziert werden.