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Hochreutener Hans-Peter: Die eidgenössischen Stempelabgaben und die Verrechnungssteuer

Datum:
11.01.2018
Rubrik:
Neue Bücher
Rechtsgebiet:
Steuern / Tax
Stichworte:
Autor:
LawMedia Redaktion
Verlag:
LAWMEDIA AG

Hochreutener Hans-Peter
Die eidgenössischen Stempelabgaben und die Verrechnungssteuer

Bern 2017
1580 Seiten
Growth Publisher Law, Bern
CHF 398.00

Erhältlich in: Schulthess Buchshop

Buchart

Bundle Handbuch + Ergänzungsband

Inhalt / Rezension

Zum Gesamtwerk

Das Werk ist zweiteilig:

  • Das Handbuch
  • Der Ergänzungsband

Das Handbuch

Das Handbuch enthält die folgenden Themenbereiche:

  • Allgemeines zu den eidgenössischen Stempelabgaben und zur Verrechnungssteuer, insbesondere zu Verfahrensfragen
  • Emissionsabgabe
  • Umsatzabgabe
  • Versicherungsabgabe
  • Verrechnungssteuer
    • Erhebung
    • Überwälzung
    • Rückerstattung
    • Meldeverfahren
    • Einfluss aus Doppelbesteuerungsabkommen (DBA) der Schweiz
  • verwendete Rechtsquellen (Anhang)
  • sämtliche relevanten Publikationen der Eidg. Steuerverwaltung (EStV) (Anhang)

Ein ausführliches Stichwortregister schliesst das Werk ab.

Der Ergänzungsband

Der Ergänzungsband bereitet die Rechtsentwicklung für den Zeitraum von Ende 2011 bis Ende 2016 auf:

  • relevante Urteile des Bundesverwaltungsgerichts und des Bundesgerichts von Ende 2011 bis Ende 2016
    • kurze Schilderung
      • Sachverhalts
      • wesentliche Urteilsaussagen
      • kritische Autoren-Bemerkungen
  • neue Kreisschreiben der Eidg. Steuerverwaltung (EStV) von Ende 2011 bis Ende 2016
  • neue Elemente, die sich aus der Revision des VStG zum Thema des Meldeverfahrens bei der Verrechnungssteuer ergeben
  • Konkordanzliste der erläuterten Urteile
  • neue Publikationen der Eidg. Steuerverwaltung (EStV)(Anhang)
  • neue Rechtsgrundlagen (Anhang)

Auch im Ergänzungsband rundet ein ausführliches Stichwortregister die Services des Herausgebers und Autoren ab.

Vorabinformation zu den Steuerarten

Die Verrechnungssteuer wird als spezielle Einkommens- und Verrechnungssteuer erhoben auf:

  • Kapitalerträge (35 %)
    • zB Zinsen
    • zB Dividenden
  • Leibrenten und Pensionen (15 %)
  • Sonstige Versicherungsleistungen (8 %)
  • Lotteriegewinnen (35 %)
  • Gewinnanteilen.

Die Stempelabgaben werden als sog. Rechtsverkehrssteuer abgeführt auf:

  • Ausgabe von inländischen Urkunden (Emissionsabgabe)
    • Allgemein
      • 1 % vom Betrag, der als Gegenleistung für die Beteiligungsrechte zufliesst, mindestens aber vom Nennwert
    • Bei Zuschüssen
      • vom Zuschussbetrag
    • Beim Mantelhandel
      • vom Reinvermögen
    • Bei unentgeltlich ausgegebenen Genussscheinen
      • CHF 3 pro Genussschein
    • Bei Umstrukturierungen (Umwandlung) von Einzelfirmen und Personengesellschaften in juristische Personen
      • 1 % des Nennwertes unter bestimmten Bedingungen
  • Umsatz von inländischen und ausländischen Urkunden (Umsatzabgabe)
    • 1.5 o/oo inländische Urkunden, berechnet auf Entgelt
    • 3.0 o/oo ausländische Urkunden, berechnet auf Entgelt Abgabefälligkeit
  • Zahlung von Versicherungsprämien gegen Quittung (Versicherungsstempel)
    • Grundsatz
      • 5 % der Barprämie
    • Ausnahme
      • 2.5 % der Barprämie bei abgabepflichtigen rückkaufsfähigen Lebensversicherungen mit Einmalprämie

Fokus

Für alle, die sich mit Stempelabgaben und Verrechnungssteuern auseinanderzusetzen haben

Bewertung

Übersichtlich und sachlich aufbereitete Informationen zu diesen Spezialsteuern

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