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Neuer Mietvertrag über bisheriges Mietobjekt: Fristenlauf für Anfechtung Anfangsmietzins

Datum:
18.04.2018
Rubrik:
Gerichtsentscheide / Rechtsprechung
Rechtsgebiet:
Geschäftsraummiete / Ladenmiete
Stichworte:
Mietzinserhöhung
Autor:
LawMedia Redaktion
Verlag:
LAWMEDIA AG

OR 270 Abs. 1

Schliessen Vermieter und Mieter über ein bisheriges Mietobjekt einen neuen Mietvertrag, so beginnt der Fristenlauf für die Anfechtung der Anfangsmiete mit der Unterzeichnung des neuen Mietvertrages bzw. in Kantonen mit obligatorischer Formularpflicht mit dem Empfang der Formularanzeige für den Anfangsmietzins.

Quelle

BGE 4A_455/2017 vom 27.11.2017

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