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Zivilprozessrecht

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Parteientschädigung: Höhe der Parteientschädigung ist nur auf Willkür prüfbar

Datum:
04.04.2018
Rubrik:
Gerichtsentscheide / Rechtsprechung
Rechtsgebiet:
Zivilprozessrecht
Stichworte:
Prozessentschädigung, Zivilprozess
Autor:
LawMedia Redaktion
Verlag:
LAWMEDIA AG

Präzisierung der Rechtsprechung

„Die ermessensweise Schätzung der zuzusprechenden Parteientschädigung bildet eine Sachverhaltsfrage. Sie kann von der Beschwerdeinstanz deshalb nur auf Willkür überprüft werden.“

Quelle

Obergericht Schaffhausen
Entscheid OGE 40/2014/33/A vom 24.03.2017

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