Das Strafgericht Basel-Stadt hat in einem Urteil den entsprechenden Strafbescheid des Bundesamts für Verkehr (BAV) gegen die FlixBus Group gestützt und die FlixBus DACH GmbH zu einer Busse von CHF 3000 verurteilt.
Das BAV hatte zuvor ein Verfahren eröffnet (wir berichteten).
Ein Fernbus-Unternehmen hat das Kabotageverbot bei grenzüberschreitenden Fernbus-Reisen einzuhalten.
Mehr:
- Kabotage bei Flixbus: Strafgericht Basel-Stadt stützt Strafbescheid des BAV (Letzte Änderung 28.09.2018) | bav.admin.ch
Zum Kabotageverbot
Auf internationalen Fahrten dürfen Fernbus-Unternehmen keine Reisenden auf Strecken nur innerhalb der Schweiz transportieren. Für die Einhaltung bzw. Kontrolle des Kabotageverbots sind die Kantone (Polizei) sowie die Eidgenössische Zollverwaltung zuständig, welche Verstösse gegen das Verbot dem Bundesamt für Verkehr (BAV) zu melden haben.
Quelle
LawMedia-Redaktionsteam