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Reiserecht

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Ausservertragliche Haftung

Rechtsgebiet:
Reiserecht
Stichworte:
Reiserecht
Autor:
LawMedia Redaktion
Verlag:
LAWMEDIA AG

Nebst der vertraglichen Haftung gemäss Personenbeförderungsgesetz (PBG 42 ff. / 9. Abschnitt) regelt das Gesetz in PBG 51 die ausservertragliche Haftung, wie folgt:

  • Ausservertragliche Haftung der konzessionierten Unternehmen
    • Es gelten die Artikel 40b-40f des Eisenbahngesetzes (EBG) vom 20.12.1957
  • Ausservertragliche Haftung bezüglich Motorfahrzeuge

Literatur

  • WIEDE ANDREAS, Reiserecht – Schweizer Handbuch zu den Verträgen über Reiseleistungen, Zürich / Basel / Genf 2014, 21 ff.
  • KREPPER PETER, Handbuch Tourismusrecht, 2. Auflage, Zürich / Basel / Genf 2014, 110 ff.

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