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Teilrevision Bankengesetz: Bundesrat eröffnet Vernehmlassung

Datum:
11.03.2019
Rubrik:
Gesetzgebung
Rechtsgebiet:
Bankenrecht
Stichworte:
Bankenkonkurs, Bankenrecht, Einlagensicherung
Autor:
LawMedia Redaktion
Verlag:
LAWMEDIA AG

Bankensanierung, Einlagensicherung und Bucheffekten-Segregierung

Der Bundesrat hat in seiner Sitzung vom 08.03.2019 die Vernehmlassung zu einer Teilrevision des Bankengesetzes (BankG) eröffnet. Vorgeschlagen werden:

Überarbeitete Regeln zur Bankensanierung

  • Bisher
    • Das Bankensanierungsverfahren ist nur in den Grundzügen im BankG und die Details in der Bankeninsolvenzverordnung-FINMA normiert
  • Neu
    • Zur Stärkung der Rechtssicherheit sollen diejenigen Instrumente neu auf Stufe Gesetz verankert werden, die in die Rechte von Eignern und Gläubigern der Bank eingreifen, wie Kapitalmassnahmen (zB ein Bail-in)
  • Anpassung Pfandbriefgesetz
    • Mit der Anpassung des Pfandbriefgesetzes soll zudem die Funktionsfähigkeit des Schweizer Pfandbriefsystems bei Insolvenz oder Konkurs einer Mitgliedbank gestärkt werden

Stärkung der Einlagensicherung

  • Bisher
    • Die Banken müssen die Hälfte ihrer Beitragsverpflichtungen gegenüber der Einlagensicherung in Form von zusätzlicher Liquidität absichern
  • Neu
    • Möglichkeit zur Einlagensicherung durch eine Hinterlegung von Wertschriften oder Schweizer Franken in bar bei einer Verwahrungsstelle
    • Für den Fall dass eine beitragspflichtige Bank ihren Zahlungspflichten nicht nachkommen würde, so könnte die Einlagensicherung diese hinterlegten Werte verwenden
    • Auszahlungsfristen
      • Frist zur Auszahlung der Einlagensicherungsgelder an Konkursliquidator
        • Verkürzung von 20 auf 7 Tage
      • Nach Eingang der Zahlungsinstruktionen des Bankkunden
        • Auszahlung der gesicherten Einlagen binnen weiterer 7 Tage
      • Verzicht auf Sicherungsfonds
        • Auf eine Revision des Einlagensicherungssystems mit einem von den Banken zu geäufneten Sicherungsfonds verzichtet nun der Bundesrat

Bessere Segregierung von Bucheffekten

  • Bisher
    • Keine Pflicht der Verwahrungsstellen zur Trennung von Eigen- und Kundenbeständen
  • Neu
    • Trennung
      • Anpassung des Bucheffektengesetzes
      • Einführung der Pflicht zur Trennung von Eigen- und Kundenbeständen für alle Verwahrungsstellen von Bucheffekten
    • Verwahrungskette ins Ausland
      • Führt die Verwahrungskette ins Ausland, hat die letzte Schweizer Verwahrstelle Massnahmen zum Schutze der bei der ausländischen Verwahrstelle gebuchten Bucheffekten zu treffen
    • Kundeninformation
      • Information der Kunden soll verbessert werden.

Die Vernehmlassung dauert bis zum 14.06.2019.

Mehr: Bundesrat eröffnet Vernehmlassung zur Teilrevision des Bankengesetzes | admin.ch

Quelle

LawMedia Redaktionsteam

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