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Ausländischer Führerausweis und Umtausch in einen schweizerischen Führerausweis

Datum:
29.04.2019
Rubrik:
Berichte
Rechtsgebiet:
Verkehrsrecht
Stichworte:
Führerausweis, Führerausweisentzug, Verkehrsrecht
Autor:
LawMedia Redaktion
Verlag:
LAWMEDIA AG

Verlust des Umtauschrechts bei Fristversäumnis und Notwendigkeit einer neuer Fahrprüfung nach schweizerischem Recht

Einleitung

Bei Zuwanderern mit ausländischem Führerausweis ist selten bekannt, dass der ausländische Führerausweis innert Frist in einen schweizerischen umzuwandeln ist.

Oft führt diese Unkenntnis dazu, dass in der Schweiz die Umtauschfrist verpasst wird und daher die Fahrprüfung wiederholt werden muss.

Das Thema dieses Artikels betrifft also:

  • Die Notwendigkeit des Umtauschs des ausländischen Führerausweises in einen schweizerischen

Umtausch des Führerausweises für Privatverfahren

Innerhalb eines Jahres seit der Einreise in die Schweiz hat der ausländische Führerausweis in einen schweizerischen Führerausweis umgeschrieben werden.

Nach Ablauf des Jahres seit der Einreise in die Schweiz darf der ausländische Führerausweis in der Schweiz nicht mehr verwendet werden.

Allgemein kann also festgestellt werden, dass ein gültiger nationaler ausländischer Führerausweis in der Schweiz während höchstens 12 Monaten verwendet werden darf.

Berufsmässiger Waren- oder Personentransport

Personen, die berufsmässig (z.B. Lastwagenfahrer) in der Schweiz immatrikulierte Motorfahrzeuge der Kategorie C, C1, D, D1 oder zum berufsmässigen Personentransport führen möchten, müssen den schweizerischen Führerausweis der entsprechenden Kategorie vor Antritt der ersten berufsmässigen Fahrt erwerben.

Werden Führerausweise akzeptiert, die im Ausland von Personen erworben wurden, die ihren Wohnsitz neu in der Schweiz haben?

  • Im Ausland erworbene Führerausweise werden anerkannt, wenn bestimmte Voraussetzungen erfüllt sind (siehe nächster Abschnitt).

Anerkennung ausländischer Führerausweise

Ausländische Führerausweise können in der Schweiz umgetauscht werden wenn:

  • sie von der zuständigen Behörde erteilt bzw. ausgestellt wurden
  • sie rechtmässig erworben wurden und nach wie vor gültig sind
    • gilt auch für die Kategorien
  • das in der Schweiz vorgeschriebene Mindestalter erreicht ist
  • sie mit den Kategorien verständlich und in lateinischer Schrift ausgestellt sind.

Im Ausland erworbene Führerausweise von Personen mit rechtlichem Wohnsitz in der Schweiz können anerkannt werden, wenn schriftlich nachgewiesen wird:

  • Erwerb des Ausweises während eines Aufenthaltes von mindestens 12 zusammenhängenden Monaten im Ausstellerstaat

Umschreibung / Vorgehen

Der Umtausch des ausländischen Führerausweises kann mit folgenden Unterlagen beim zuständigen Strassenverkehrsamt Zug – persönlich (mit oder ohne Terminvereinbarung) – erfolgen:

  • Vollständig ausgefülltes Gesuch um «Umtausch eines ausländischen Führerausweises»
    • (siehe nachfolgend)
  • Vollständig ausgefülltes Formular «Zusatzangaben zum Umtausch eines ausländischen Führerausweises»
  • 1 farbiges Passfoto
  • Original des gültigen ausländischen Führerausweises
  • Original des Ausländerausweises oder Schweizer Passes resp. der Identitätskarte (ID)
    • Anmeldung in der Wohngemeinde muss bereits erfolgt sein
    • Vorlage der Wohnsitzbescheinigung
  • Amtlich beglaubigte Übersetzung, bei Führerausweisen ohne lateinische Schrift.

Der Gesuchsteller erhält seinen ausländischen Führerausweis nicht mehr zurück. Das schweizerische Strassenverkehrsamt schickt diesen an die ausstellende Behörde in der Heimat des Gesuchstellers „zurück“.

Obwohl die schweizerischen Behörden die Daten des ausländischen Führerausweises registrieren, ist dem Gesuchsteller zu empfehlen, eine Kopie zur Sicherheit zu erstellen und diese aufzubewahren.

Gesuch und Anforderungen

Bei Veranlassung des Umtauschgesuches ist folgendes zu beachten bzw. vorzubereiten:

Die erwähnten Unterlagen sind für den „Ausweis-Umtausch“ persönlich beim Strassenverkehrsamt vorbeizubringen.

Zuständig ist das Strassenverkehrsamt des Wohnsitzkantons.

Sie finden die Koordinaten dieser Ämter unter:

Kosten

Die Umtauschgebühren des zuständigen Strassenverkehrsamtes gehen zu Lasten des Gesuchstellers.

Je nach Kanton fallen Umschreibe-Gebühren von CHF 80 bis CHF 140 an.

Erwerb eines schweizerischen Führerausweises, wegen Umtauschversäumnisses

Motorfahrzeugführer aus dem Ausland, die seit mehr als zwölf Monaten in der Schweiz wohnhaft sind und sich in dieser Zeit nicht länger als drei Monate ununterbrochen im Ausland aufgehalten haben, müssen nach einer Umtauschversäumnis für das Führen von Fahrzeugen einen neuen, schweizerischen Fahrausweis erwerben.

Empfehlung

Die Umtauschformalitäten können im Einzelfall längere Zeit in Anspruch nehmen. Es ist daher zu empfehlen, das Umtauschgesuch frühzeitig, d.h. rund drei Monate vor Ablauf der Jahresfrist, der zuständigen Behörde (Strassenverkehrsamt des Wohnsitzkantons) einzureichen.

Quelle

LawMedia-Redaktionsteam

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