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Eigentümerwechsel: Auch noch nicht angetretene Mietverträge gehen auf den Erwerber über

Datum:
29.10.2019
Rubrik:
Gerichtsentscheide / Rechtsprechung
Rechtsgebiet:
Geschäftsraummiete / Ladenmiete
Stichworte:
Handänderung, Immobilie
Autor:
LawMedia Redaktion
Verlag:
LAWMEDIA AG

OR 261 Abs. 1

Wird ein Mietobjekt (Immobilie) veräussert, geht ein zuvor abgeschlossener Mietvertrag auf den Erwerber über, auch wenn der Mieter das Mietobjekt noch nicht angetreten hat.

Quelle

BGer 4A_393/2018 vom 20.02.2019

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