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Referenzzinssatz / Mietrecht / Wohnungsmiete / Wohneigentum

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Hypothekarischer Referenzzinssatz: Save the Date 02.12.2019

Datum:
27.11.2019
Rubrik:
Berichte
Rechtsgebiet:
Referenzzinssatz
Stichworte:
hypothekarischer Referenzzinssatz, Mietzinserhöhung, Referenzzins, Referenzzinssatz
Autor:
LawMedia Redaktion
Verlag:
LAWMEDIA AG

Rückgang wird erwartet

Einleitung

Der hypothekarische Referenzzinssatz wird vierteljährlich erhoben.

Er stützt sich auf den volumengewichteten Durchschnittszinssatz der inländischen Hypothekarforderungen.

Die letzte Publikation erfolgte am 02.09.2019.

Letztes Erhebungsergebnis

Erinnerlich wurde der letzte Durchschnittszinssatz per Stichtag 30.06.2019 ermittelt. Er war gegenüber dem Vorquartal von 1,43 % auf 1,41 % gesunken.

Kaufmännisch gerundet blieb er trotz dieser Reduktion weiterhin bei 1,5 %.

Nächste Referenzzinssatzpublikation

Die nächste Referenzzinssatzpublikation erfolgt am Montag, den 02.12.2019.

Änderungsvoraussetzung

Der Referenzzinssatz würde ändern, wenn der Durchschnittszinssatz auf unter 1,38 % sinkt oder auf über 1,62 % steigt.

Da die Hypothekarzinse – trotz tiefem Niveau (Tiefzinsphase) weiter gesunken sind, gehen Marktbeobachter von einer Senkung des Referenzzinssatzes aus.

Zudem fehlte bei der letzten Ergebung per 02.09.2019 nur wenig (beim ehem. IST von 1,41 % zum Senkungs-SOLL von 1,38).

Am 02.09.2019 wird man mehr wissen. Wir sind gespannt und werden wieder informieren.

Entwicklung Referenzzinssatz + Durchschnittszinssatz

Mietrechtlicher Hinweis

Falls der Mietzins im konkreten Mietverhältnis nicht auf dem aktuellen Referenzzinssatz von derzeit 1,5 % basiert, besteht ein Senkungsanspruch, der sich auf eine vorher entstandene Reduktion des Referenzzinssatzes stützen muss.

Ferner können weitere eingetretene Kostenänderungen zu einem Mietzins-Anpassungsanspruch führen, der im Rahmen der Mietzinssenkungs-Berechnung zu berücksichtigen wäre. Der Mietzins-Senkungsanspruch infolge Kostenänderungen ist im Umfang von 40 Prozent der Veränderung des Landesindexes der Konsumentenpreise, Veränderung der Unterhaltskosten, einzukalkulieren.

Quelle

LawMedia Redaktionsteam

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