LAWNEWS

Darlehen / Kredite / Wirtschaft

QR Code

Coronavirus (COVID-19): Ergänzende Bundes-Unterstützung für innovative Startups

Datum:
23.04.2020
Rubrik:
Gesetzgebung
Rechtsgebiet:
Darlehen / Kredite
Stichworte:
Bürgschaft, Coronavirus, COVID-19, Covid-19-Kredite, Darlehen, Innovation, Kredite, Sicherheit, Start-up
Autor:
LawMedia Redaktion
Verlag:
LAWMEDIA AG

Bisher konnten Startups nur eingeschränkt oder gar nicht auf die bestehenden Notmassnahmen des Bundes zurückgreifen.

Innovative Startups sind ein wichtiger Erfolgsfaktor für die schweizerische Volkswirtschaft. Der Bund will daher in Ergänzung seiner Covid-19-Kredite und kantonaler Unterstützungsmassnahmen aussichtsreiche Startups mithilfe des Bürgschaftswesens vor einer Corona-bedingten Insolvenz bewahren.

Trotz ergänzender Massnahmen der Kantone verbleibe angesichts des Rückzugs einiger Investoren und der dadurch bewirkten Verzögerungen oder Abbrüche von Finanzierungsrunden weiterhin ein Handlungsbedarf. Deshalb hat der Bundesrat geprüft, wie bei zukunftsfähigen Startups eine pandemie-bedingt verursachte Insolvenz vermieden werden kann:

  • Rasche Umsetzung
    • Der Bundesrat hat sich am 22.04.2020 entschieden, das bereits bestehende Bürgschaftswesen für KMU für die Unterstützung von Startups zu nutzen
    • Dieser Ansatz könne ohne zeitaufwändige Gesetzesänderung umgesetzt werden
  • Neues Bürgschaftsverfahren
    • Für Startups soll unter dem bestehenden Bürgschaftswesen bis am 30.04.2020 ein neues Verfahren geschaffen werden
    • Dabei sollen ein Kredit verbürgt werden:
      • 65 % durch den Bund
      • 35 % durch (Sitz-)Kanton
    • Es obliege den jeweiligen Kantonen, ob sie dieses Instrument der „KMU-Bürgschaften“ ihren Startups zur Verfügung stellen wollen
  • Bürgschaftsanträge
    • Bietet ein Kanton das Instrument an, könnten Startups bis am 31.08.2020 einen Bürgschaftsantrag an die zuständige kantonale Stelle richten
    • Diese könne im Bedarfsfalle auf ein von der Schweizerischen Agentur für Innovationsförderung (Innosuisse) zusammengestelltes Beratungsgremium zurückgreifen
    • Zustimmung zum Antrag: Weiterleitung des Gesuchs an eine vom Bund anerkannte Bürgschaftsorganisation
    • Diese stelle die Bürgschaftsbestätigung aus, mit der das Startup bei einer beliebigen Bank einen Kredit beantragen könne
    • Auf diesem Weg würden Bund und Kantone gemeinsam als Sicherheit bis zu 100% eines Kredits verbürgen.
  • SECO-Initiative
    • Das Staatssekretariat für Wirtschaft SECO werde bis 30.04.2020 folgendes organisieren:
      • Praktische Voraussetzungen für die Instruments-Nutzung
      • Erstellung einer Liste der beteiligten Kantone und zuständigen Stellen
      • Veröffentlichung weiterer Angaben zum Verfahren.

Quelle

LawMedia Redaktionsteam

Vorbehalt / Disclaimer

Diese allgemeine Information erfolgt ohne jede Gewähr und ersetzt eine Individualberatung im konkreten Einzelfall nicht. Jede Handlung, die der Leser bzw. Nutzer aufgrund der vorstehenden allgemeinen Information vornimmt, geschieht von ihm ausschliesslich in eigenem Namen, auf eigene Rechnung und auf eigenes Risiko.

Urheber- und Verlagsrechte

Alle in dieser Web-Information veröffentlichten Beiträge sind urheberrechtlich geschützt. Das gilt auch für die veröffentlichten Gerichtsentscheide und Leitsätze, soweit sie von den Autoren oder den Redaktoren erarbeitet oder redigiert worden sind. Der Rechtschutz gilt auch gegenüber Datenbanken und ähnlichen Einrichtungen. Kein Teil dieser Web-Information darf ohne schriftliche Genehmigung des Verlages in irgendeiner Form – sämtliche technische und digitale Verfahren – reproduziert werden.