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Coronavirus (COVID-19): BAG-Risikoländer-Liste per 08.08.2020

Datum:
06.08.2020
Rubrik:
Berichte
Rechtsgebiet:
Arbeitsrecht
Stichworte:
BAG-Risikoländer-Liste
Autor:
LawMedia Redaktion
Verlag:
LAWMEDIA AG

7 Länder ergänzt und 3 entfernt / Quarantäne- und Arbeitsrechts-Risiken

Einleitung

Die vom Bundesamt für Gesundheit (BAG) nun in unregelmässigen Abständen publizierte Liste der Risikoländer, d.h. jener Länder, aus welchen Reisende bei Ankunft / Rückkehr in die Schweiz sich in zehntägige Quarantäne begeben müssen, dient zwar dem Gesundheitsschutz der Bevölkerung in der Schweiz, schafft aber umgekehrt wegen der kurzfristigeren Änderungs-Kadenz, als Ferien dauern können, eine erhebliche Reiseplanungs-Unsicherheit!

Neue BAG-Liste vom 05.08.2020

Die Liste ist ab dem 08.08.2020 (00.00 Uhr) verbindlich. Die Quarantäne ist nur bedingt rückwirkend gültig. Die Einzelheiten gestalten sich aber schwieriger, wie nachfolgend aufzuzeigen ist.

Folgen der neuen BAG-Liste

Die wesentlichste Änderung für Reisen und den Tourismus ist, dass neu – aber nicht ganz unerwartet – Spanien auf die neue Liste genommen wurde. Von der Listen-Aufnahme ist Festland-Spanien betroffen, nicht aber die Balearen und nicht die Kanaren.

Bei der Heimkehr aus Festland-Spanien in die Schweiz muss man sich also in Quarantäne begeben, ausser, man kann bis Freitagabend (07.08.2020) nach Hause in die Schweiz reisen. Wer also bis zum Abend des 07.08.2020 in der Schweiz zurückgekehrt ist, muss keine Quarantäne befürchten. Wer aber zum Beispiel mit dem Auto von Spanien via Frankreich zurückfährt und erst nach dem 08.08.2020 in die Schweiz einfährt, muss in Quarantäne. In diesem Fall hat man sich innerhalb der letzten 14 Tage vor der Einreise in einem der aufgeführten Staaten (hier Spaniens Festland) aufgehalten, und muss somit für 10 Tage in Quarantäne. Die Einreise nach dem Stichdatum ist der zuständigen kantonalen Behörde zu melden (Deklarationspflicht). Wer der Deklarationspflicht bzw. Quarantäne-Pflicht nicht nachkommt, riskiert eine Busse von bis zu CHF 10’000.

Änderungen in der neuen BAG-Liste

Das BAG hat auf seiner Risiko-Liste statt 42 neu 46 Gebiete aufgeführt:

  • 7 Länder kamen neu hinzu
  • 3 Länder sind weggefallen.

BAG-Risikoländer-Liste per 08.08.2020

Die Staaten oder Gebiete mit erhöhtem Ansteckungsrisiko werden in der Covid-19-Verordnung Massnahmen im Bereich des internationalen Personenverkehrs definiert. Diese Liste wird vom BAG regelmässig aktualisiert.

Die neu hinzugefügten Staaten und Gebiete sind in der nachfolgenden, ab 08.08.2020 (0.00 Uhr) für die Einreise gültigen Liste mittels Fettschrift hervorgehoben:

  • Äquatorialguinea
  • Argentinien
  • Armenien
  • Bahamas
  • Bahrain
  • Besetztes Palästinensisches Gebiet
  • Bolivien
  • Bosnien und Herzegowina
  • Brasilien
  • Cabo Verde
  • Chile
  • Costa Rica
  • Dominikanische Republik
  • Ecuador
  • El Salvador
  • Eswatini (Swasiland)
  • Guatemala
  • Honduras
  • Irak
  • Israel
  • Kasachstan
  • Katar
  • Kirgisistan
  • Kolumbien
  • Kosovo
  • Kuwait
  • Luxemburg
  • Malediven
  • Mexiko
  • Moldova
  • Montenegro
  • Nordmazedonien
  • Oman
  • Panama
  • Peru
  • Rumänien
  • Sao Tome und Principe
  • Saudi-Arabien
  • Serbien
  • Singapur
  • Sint Maarten
  • Spanien (mit Ausnahme der Balearen und der Kanaren)
  • Südafrika
  • Suriname
  • Turks- und Caicos-Inseln
  • Vereinigte Staaten von Amerika (inklusive Puerto Rico und US Virgin Islands)

Quelle aus: bag.admin.ch

Von der BAG-Liste entfernte Staaten

Ab dem 08.08.2020 sind nicht mehr auf der Liste:

  • Aserbaidschan
  • Russland
  • Vereinigten Arabischen Emirate(V.A.E.).

Schwierige Reiseplanung

Die sich anbahnende schnelle Wechselkadenz bei der BAG-Risikoländer-Liste schafft eine grundsätzliche Planungsunsicherheit:

Verdeutlicht sei dies am Beispiel V.A.E.:

  • Nichterwähnung der V.A.E. auf der ersten, am 06.07.2020 publizierten Liste
  • Aufnahme von V.A.E. in die Liste vom 23.07.2020
  • Wegnahme von V.A.E. von der Liste per 08.08.2020

Vorlaufzeit

Die Vorlaufzeit, also der Zeitrahmen zwischen Ankündigung und Inkrafttreten, beträgt im Moment drei Tage. Ferner wird jetzt nicht mehr nur nach Ländern geurteilt, sondern auch auf regionale Differenzen Rücksicht genommen, wie zumindest am Beispiel von Spanien festzustellen ist.

Arbeitsrechtliche Folgen 

Die „Reiseplanungsfehler“ und Quarantänen-Aufenthalte können arbeitsrechtliche Folgen zeitigen:

Quelle

LawMedia Redaktionsteam

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