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Coronavirus (COVID-19): BAG passt Empfehlungen für Kinder an

Datum:
28.09.2020
Rubrik:
Berichte
Rechtsgebiet:
Gesundheitsrecht
Stichworte:
Coronavirus (COVID-19), Kindsrecht
Autor:
LawMedia Redaktion
Verlag:
LAWMEDIA AG

Kinder sollen vermehrt „coronavirus-getestet“ werden

Einleitung

Das Bundesamt für Gesundheit (BAG) hat am FR 25.09.2020 seine Empfehlungen für unter 12-jährige Kinder in Bezug auf das Coronavirus angepasst:

  • Wenn möglich, sollen Kinder weiter in die Schule oder Betreuungseinrichtungen gehen.
  • Dennoch will das BAG vermehrt auch Kinder auf das Virus testen.

Das BAG geht neu davon aus, dass Kinder sich ebenfalls mit dem Coronavirus anstecken können, dass sie aber weniger häufig Symptome haben und, dass sie das Coronavirus seltener übertragen.

Neue Empfehlungen

Neu macht das BAG folgende Empfehlungen:

  • Kinder mit Krankheitssymptomen sollen zu Hause bleiben
    • Zu Hause bleiben nach Kontakt mit Person mit Covid-Symptomen
      • Dies sei der Fall, wenn sie zuvor zu einer Person mit Covid-19-Symptomen engen Kontakt gehabt habe
    • Positives Testergebnis der Kontaktperson
      • Kindertest
        • Wurde die Kontaktperson positiv getestet, solle auch das Kind getestet werden
      • Meldung bei Kinderarzt
        • Die Eltern sollen sich beim Kinderarzt melden
    • Negatives Testergebnis der Kontaktperson
      • Ist der Test der Kontaktperson negativ ausgefallen, müsse das Kind trotzdessen daheim bleiben, solange es Symptome hat
  • Unter 12-jährige Kinder sollen die Schule und die Betreuungseinrichtungen möglichst besuchen können
    • Geringere Ansteckungsgefahr in den Einrichtungen
      • Kinder dieser Altersgruppe würden sich in diesen Einrichtungen seltener mit Covid-19 als in der Familie anstecken
    • Fortsetzung des Schulbesuchs
      • Bei leichten Erkältungssymptomen dürfen die Kinder weiterhin zur Schule gehen
      • Als leichte Erkältungssymptome gelten:
        • Schnupfen
        • Halsweh
        • leichter Husten
      • Voraussetzungen für die Fortsetzung des Schulbesuchs sind:
        • Guter Allgemeinzustand
        • Kein enger Kontakt zu einer Person mit Covid-19-Symptomen
  • Ev. Kontaktierung des Kinderarztes
    • Bei Fieber oder starkem Husten müsse das Kind hingegen zu Hause bleiben:
      • Auch ohne engen Kontakt zu einer Person mit Corona-Symptomen
      • In die Schule oder in die Betreuungseinrichtung dürfe das Kind erst wieder
        • 24 Stunden nach dem Abklingen des Fiebers oder
        • 3 Tage nach deutlichem Nachlassen des Hustens
  • Notwendige Kontaktierung des Kinderarztes
    • Der Kinderarzt sollte in folgenden Fällen kontaktiert werden:
      • Wenn das Fieber mehr als 3 Tage anhält oder wenn der Husten mehr als 3 Tage stark bleibt
      • Bei Symptomen wie Magen-Darm-Beschwerden, Kopf- oder Gliederschmerzen oder Verlust von Geruchs- und / oder Geschmackssinns.

s.e.&o.

Quelle

LawMedia Redaktionsteam

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