LAWNEWS

Arbeitsrecht / Gesundheitsrecht

QR Code

Arbeitsgesetz (ArG): BR lehnt Totalrevision und Modernisierung ab

Datum:
14.10.2020
Rubrik:
Gesetzgebung
Rechtsgebiet:
Arbeitsrecht
Stichworte:
Arbeitsgesetz, Arbeitsrecht, Gesundheit
Autor:
LawMedia Redaktion
Verlag:
LAWMEDIA AG

Der Bundesrat (BR) hat am 14.10.2020 den Bericht zu dem vom Nationalrat angenommenen POSTULAT von NRin Verena Herzog (SVP) «Bürokratieabbau durch Vereinfachung und Modernisierung des Arbeitsrechts» 15.3679, eingereicht am 18.06.2015, verabschiedet.

Der BR kam zum Schluss, dass die Erfolgsaussichten einer Totalrevision zur Modernisierung des Arbeitsgesetzes (ArG) momentan gering seien, da die Sozialpartner bisher keinen Konsens über die Stossrichtung einer allf. Revision gefunden hätten und der heutige Standard des Arbeitnehmerschutzes garantiert bleiben müsse.

Das ArG sei im Hinblick auf neue Arbeitsformen genügend flexibel. Änderungen einzelner Bestimmungen und punktuelle Anpassungen seien jederzeit und fortlaufend möglich.

Der BR erklärte in seiner Stellungnahme die Bedeutung des Arbeitsgesetzes, zeigte die Probleme einer allfälligen Revision auf und kam zum Fazit, dass eine Gesamtrevision des Arbeitsgesetzes von den Sozialpartnern befürwortet und mitgetragen werden müsse.

Das „Postulat Herzog“ forderte zur Stärkung der Wettbewerbsfähigkeit dienstleistungsorientierter Unternehmen eine Totalrevision des ArG. Dies hätte durch eine gesamte Vereinfachung und Modernisierung des Gesetzes erreicht werden sollen.

Quelle

LawMedia Redaktionsteam

Vorbehalt / Disclaimer

Diese allgemeine Information erfolgt ohne jede Gewähr und ersetzt eine Individualberatung im konkreten Einzelfall nicht. Jede Handlung, die der Leser bzw. Nutzer aufgrund der vorstehenden allgemeinen Information vornimmt, geschieht von ihm ausschliesslich in eigenem Namen, auf eigene Rechnung und auf eigenes Risiko.

Urheber- und Verlagsrechte

Alle in dieser Web-Information veröffentlichten Beiträge sind urheberrechtlich geschützt. Das gilt auch für die veröffentlichten Gerichtsentscheide und Leitsätze, soweit sie von den Autoren oder den Redaktoren erarbeitet oder redigiert worden sind. Der Rechtschutz gilt auch gegenüber Datenbanken und ähnlichen Einrichtungen. Kein Teil dieser Web-Information darf ohne schriftliche Genehmigung des Verlages in irgendeiner Form – sämtliche technische und digitale Verfahren – reproduziert werden.