Definition
- Arbeitszeit = Umschreibung der zeitlichen Arbeitnehmerbeanspruchung pro Tag, pro Woche, pro Monat oder pro Jahr
Erfordernis
- Die Arbeitszeit muss bestimmt oder wenigstens bestimmbar sein
Beschränkte Gestaltungsfreiheit
- Es besteht eine durch zwingende Schutzvorschriften des Arbeitsgesetzes beschränkte Gestaltungsfreiheit
- Einzuhalten sind die Bestimmungen über
- die wöchentliche Höchstarbeitszeit
- die Tages-, Abend-, Nacht- und Sonntagsarbeit
- die freien Tage und Pausen
Weiterführende Informationen
- Grundlage
- Einzelarbeitsvertrag
- Normalarbeitsvertrag (NAV)
- Gesamtarbeitsvertrag (GAV) oder
- Betriebsübung
Weiterführende Informationen
Bürgi Nägeli Rechtsanwälte
Unsere Anwaltskanzlei war 1996 First Mover in der digitalen Userinformation zu Recht, Steuern und Wirtschaft. Es war und ist uns ein Anliegen, Rechtsinteressierte durch tiefgehende Internet-Contents für die eigene Rechtsverfolgung und / oder als Vorbereitung für einen informierten Einstieg in ein Mandat zu orientieren und zu sensibilisieren. - Wir danken dem Verlag, der LawMedia AG, dafür, dass sie seither die rund 550 Infowebsites mit ihren generischen Domänen betrieb und nun die Contents seit 02.08.2022 über die zentrale Plattform www.law.ch ausliefert.
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